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07.05.2025

Entsorger führen „Batteriefreiheitserklärung“ ein

Brände durch Lithium-Ionen-Batterien bedrohen zunehmend die Existenz von Recyclingunternehmen. Jetzt starten die Unternehmen eine neue Initiative: Sie führen eine sogenannte Batteriefreiheitserklärung ein.

Die Entsorgungswirtschaft greift zu weiteren Maßnahmen, um die Brandgefahr durch Batterien und Akkus einzudämmen. Am 15. Mai startet eine Initiative, die Abfalllieferanten verpflichten soll, eine sogenannte Batteriefreiheitserklärung zu unterzeichnen. Damit verpflichten sich Lieferanten, unsortierten Abfall frei von Batterien und Akkus zu liefern

Auf der Website batteriefreiheit.de stellen die Verbände BDE, BDSV, bvse, und VDM allen interessierten Unternehmen der Entsorgungswirtschaft Mustertexte zur Änderung von AGB und Batteriefreiheitserklärungen zur Verfügung.

Wie die Verbände mitteilen, gibt es in Deutschland eine klare Rechtslage, nach der die übergebenen Abfälle frei von Altbatterien und Akkumulatoren sein müssen. Dies ergibt sich für lose oder trennbare Altbatterien und Akkus aus § 11 Abs. 1 S. 1 BattG, wonach Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen müssen. Für fest eingebaute Altbatterien und Altakkumulatoren regelt § 10 Abs. 1 S. 1 ElektroG die Pflicht zur getrennten Sammlung. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wiederum sind nach § 14 Abs. 1 S. 2 ElektroG verpflichtet, batteriebetriebene Altgeräte getrennt zur Abholung bereitzustellen.

„Trotz bestehender Regelungen mangelt es in der Praxis an einer konsequenten Umsetzung“, kritisieren die Verbände. Zudem bleibe Fehlverhalten derzeit folgenlos, da der Vollzug bislang auf wirksame Sanktionen verzichte. In der Praxis komme es deshalb immer wieder zu Fehlwürfen, die zu schweren Bränden in Recyclingbetrieben führen. Insbesondere Lithium-Ionen-Batterien stellen eine erhebliche Gefahr dar und verursachen zahlreiche Brände mit hohen Sachschäden in Anlagen und Fahrzeugen der Entsorgungswirtschaft.

Die steigende Zahl von Brandereignissen mache es für Recyclingunternehmen zunehmend unmöglich, eine Brandversicherung zu erhalten, so die Verbände. Die Schadenssummen infolge dieser Brände seien oft so hoch, dass sie die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen gefährdeten. Trotz eindeutiger gesetzlicher Regelungen und wiederholter Forderungen der Verbände seien von der Politik bisher keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt worden, um das Problem nachhaltig zu lösen.

Quelle: Verlag 320°

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