Vor diesem Hintergrund können ab sofort sektorenübergreifende und/oder interdisziplinäre Projektverbünde ihre Interessenbekundung für ein Vorhaben im Rahmen der CIP-Förderrichtlinie einreichen. Für ein Verbundprojekt können maximal bis zu 500.000 € aus Bundesmitteln beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung sind u. a. eine klar erkennbare Gemeinwohlorientierung, eine Nutzung von KI-Technologie sowie ein eindeutiger Bezug zu den Handlungsfeldern des BMAS.
Die Interessenbekundung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projektes. Bei positiver Bewertung wird der Projektverbund aufgefordert, einen Antrag einzureichen. Eine Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren ist bis zum 20. Juni 2023 möglich. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH.
Alle Details und Informationen zur CIP-Förderrichtlinie und dem Interessensbekundungsverfahren finden Sie auf der Website der Civic Innovation Platform und der Website der gsub.