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25.10.2023

Förderrichtlinie: „Sichere Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche Intelligenz“

Ziel der Förderung ist es, die Forschung, Expertise und Wertschöpfung im Bereich der IT-Sicherheit nachhaltig zu stärken und Lösungen für den sicheren Einsatz von KI-Technologien voranzubringen. 

Künstliche Intelligenz (KI) ist zweifellos eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft und muss daher sicher gestaltet sein. Mit der Veröffentlichung des Chatbots „ChatGPT“ Ende 2022 ist die Mächtigkeit der aktuellen Generation von KI-Systemen einer breiten Öffentlichkeit bewusst geworden. In der Folge ist die öffentliche Aufmerksamkeit vor allem für generative KI, wie beispielsweise KI-basierte Text- und Bildgeneratoren, stark gestiegen. Die rapide Entwicklung im Bereich der KI eröffnet zahlreiche neue Möglichkeiten und führt zu einem vermehrten Einsatz von KI in Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen.

Die enormen Möglichkeiten gehen jedoch mit zunehmenden Risiken einher: Tief in digitale Produkte und Prozesse und den Alltag von unzähligen Menschen integrierte KI-Technologie muss hohen Sicherheitsanforderungen genügen und im Einklang mit ethischen Werten operieren. Außerdem kann moderne KI-Technologie dazu missbraucht werden, Cyberangriffe auf Menschen und IT-Systeme noch effektiver und effizienter durchzuführen.

Die neue Fördermaßnahme ist Teil des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, insbesondere des Handlungsfelds „IT-Sicherheit bietet Schutz und schafft Vertrauen“ und dessen Unterzielen „Vertrauen in IKT durch IT-Sicherheit stärken“ sowie „Zukünftige Technologien der IT-Sicherheit beherrschen“.

Gefördert werden Projekte, die sich mit Forschungsthemen im Bereich der IT-Sicherheit im Zusammenhang mit KI beschäftigen:

  • IT-Sicherheit für KI
  • IT-Sicherheit durch KI
  • IT-Sicherheit gegen KI

Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschung betreiben,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Kommunen und deren Einrichtungen,
  • Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 15. März 2024 Projektskizzen einzureichen.

Mehr Informationen zur Förderrichtlinie

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