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23.05.2023

Förderrichtlinie zum Thema Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)

Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld schaffen

Bis 15. September 2023 können Projektskizzen für die Förderrichtlinie eingereicht werden. 

Die vorliegende Richtlinie aus dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch den Einsatz von Instrumenten des Managements von Resilienz ab. Die Förderrichtlinie steht im Kontext der Zukunftsstrategie der Bundesregierung zur Forschungs- und Innovationspolitik sowie bereits begonnener Maßnahmen unterschiedlicher Ressorts zur digitalen Transformation und zur Industrie 4.0. Sie greift aktuell offene Fragen und Bedarfe daraus auf, um Forschung und Entwicklung zur Resilienz von Industrieunternehmen weiterzutreiben. Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sollen wirksam dabei unterstützt werden, ökologisch, sozial verträglich und wirtschaftlich erfolgreich zu handeln.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, in Industrieunternehmen, Wertschöpfungsketten und -netzwerken Resilienz zu schaffen sowie deren widerstandsfähige und schnelle Handlungsfähigkeit als solche zu steigern und sicherzustellen.

Es sind Lösungen und Best-Practice-Beispiele zu erarbeiten, die weitere Krisenszenarien aufnehmen und einem größeren Spektrum von Unternehmen zugänglich machen. Dabei sind auch Aspekte des besseren Zusammenwirkens in Europa wie auch weltweit zu berücksichtigen.

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Industrieunternehmen in und mit ihren Wertschöpfungsketten und -netzwerken dabei zu unterstützen, durch den Einsatz digitaler Technologien und neuer Methoden Resilienz zu schaffen und in bestehende bzw. erneuerte Managementsysteme zu integrieren, damit Standorte, Produktions- und Produkt-Service-Systeme aus disruptiven Störungen und deren Auswirkungen lernen und Vorteile für die Zukunft generieren können.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe bis spätestens 15. September 2023 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Zur Bekanntmachung mit weiteren Informationen

Hessen Trade & Invest GmbH
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