Förderung von Projekten zum Thema „Demonstration und Erprobung innovativer Lösungen für die zivile Sicherheit“
Ziel der Förderrichtlinie ist, das Potenzial innovativer Lösungsansätze für die zivile Sicherheit einem breiten Anwenderkreis sichtbar und bewertbar zu machen. Dafür sollen im Rahmen von FuE-Projekten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen geschaffen werden, mit denen innovative technische und oder nichttechnische Lösungen anhand exemplarischer ziviler Sicherheitsszenarien erprobt und bewertet werden können. Die angestrebten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen müssen mit Bezug auf das zugrunde liegende Sicherheitsszenario eine möglichst praxisnahe Demonstration und Erprobung neuartiger Lösungen ermöglichen, ohne das Sicherheitsszenario vollständig nachzustellen.
Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe FuE-Projekte in der zivilen Sicherheitsforschung, die durch den Auf- und Ausbau von Demonstrations- und Erprobungsumgebungen zur Erforschung, Erprobung, Demonstration und Bewertung neuer praxisrelevanter Lösungen zur Erhöhung der zivilen Sicherheit beitragen. Gefördert werden Vorhaben, deren Ziel die Schaffung von geeigneten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen ist und die auf diese Weise neue Möglichkeiten für die Erprobung und Bewertung von praxisbezogenen Lösungen für Anwender und deren spezifischer Bedarfe in der zivilen Sicherheit bis hin zu zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Bevölkerung schaffen. Im Fokus steht insbesondere die Konzeption, der Auf- beziehungsweise Ausbau und die Nutzung von Demonstrations- oder Testumgebungen. Das beinhaltet ebenso die Ertüchtigung bereits bestehender passfähiger Infrastrukturen oder die Bereitstellung der Umgebungen für einen breiten Anwenderkreis. Die Umgebungen können dazu dienen, Lösungen sowohl technischer als auch nichttechnischer Natur zu testen.