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28.11.2025

Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ein vollständiger Projektantrag für den themenoffenen Bereich (einstufig kurz) kann spätestens bis zum 31. Dezember 2025 in elektronischer Form vorgelegt werden.

Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen.

Um die notwendigen Innovationen für die Versorgung zu entwickeln und zu erproben, hat der Gesetzgeber den Innovationsfonds geschaffen. Mit dem Innovationsfonds sollen sowohl neue Versorgungsformen als auch Versorgungsforschung gefördert werden.

Gefördert werden insbesondere Projekte, welche in der Lage sind, innerhalb einer kurzen Laufzeit von maximal 24 Monaten einen Nachweis einer gesundheitsbezogenen Verbesserung oder einer patientenrelevanten Struktur- oder Verfahrensverbesserung zu liefern, aber auch solche, die darauf ausgerichtet sind, die Machbarkeit und Umsetzung einer komplexen neuen Versorgungsform zum Beispiel im Hinblick auf organisatorische, technische, finanzielle,
rechtliche oder zeitliche Aspekte zu untersuchen.

Ein vollständiger Projektantrag für den themenoffenen Bereich (einstufig kurz) kann der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses laufend im Jahr bis zur Ausschöpfung der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel (20 Mio. Euro), jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr (Einreichungsfrist) in elektronischer Form vorgelegt werden.

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