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13.07.2021

KI-basierte Assistenzsysteme für prozessbegleitende Gesundheitsanwendungen

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KI-basierte Assistenzsysteme für prozessbegleitende Gesundheitsanwendungen“, Bundesanzeiger vom 05.07.2021

Der Wunsch nach Gesundheit gehört zu den elementaren Grundbedürfnissen des Menschen, und ein gesundes Leben bis ins hohe Alter trägt wesentlich zur Lebensqualität bei. Im Zuge der derzeit voranschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens bieten neue Technologien Möglichkeiten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung. ­Großes Potenzial besteht hierbei im klinischen Umfeld für den Einsatz interaktiver Technologien in Kombination mit Methoden der künstlichen Intelligenz (KI). Neben den vieldiskutierten Potenzialen in der Diagnostik, können KI-basierte interaktive Systeme die Prozesse in Kliniken oder vergleichbaren Gesundheitseinrichtungen unterstützen und dabei zur Verbesserung von medizinischen, organisatorischen und administrativen Abläufen beitragen. Gerade aufgrund des hohen Zeitanteils, den klinisches Personal mit repetitiven Aufgaben wie der Dokumentation, der Koordination und der Planung verbringt, können KI-Anwendungen an dieser Stelle eine deutliche Arbeitsentlastung bewirken. Somit wird mehr Zeit frei für die empathische Begleitung und medizinische Behandlung von kranken Menschen oder für die ausführliche Beratung und individuelle Kommunikation mit den Betroffenen. Auch die Verbesserung der ­eigentlichen Behandlung, beispielsweise durch den prozessunterstützenden Einsatz bei der Operationsplanung und -durchführung oder der postoperativen Nachsorge, ist ein lohnendes Einsatzfeld.

Ziel der Fördermaßnahme ist die Erforschung und Entwicklung von KI-basierten interaktiven Assistenzsystemen, die quantifizier- und messbare Verbesserungen in klinischen Prozessen bewirken. Ein Ziel der geförderten Projekte könnte z. B. sein, die Arbeitszeit für Dokumentationsaufgaben im Operationsaal um 50 % zu reduzieren, oder es könnten Steigerungen der Behandlungszufriedenheit mit Hilfe von Befragungen statistisch signifikant nachgewiesen werden. Aufgrund des breiten Spektrums an möglichen Zielsetzungen werden die Projekte, die im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden sollen, die Aufgabe haben, jeweils passende Ziele inklusive Kennzahlen zu deren Erreichung festzulegen.

Ferner soll das vorhandene Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands genutzt und ausgebaut werden. Deshalb sollen in Verbundprojekten Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder mittelständische Unternehmen mindestens 20 % der gesamten Zuwendungssumme erhalten.

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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