05.08.2025
Konsultationsprozess für EU Gesetzgebung zu Batterieabfällen läuft aktuell
Altbatterien – von den nationalen Behörden zu verwendendes Format für die Berichterstattung über Sammlung und Behandlung
Nach den EU-Rechtsvorschriften für Batterien sind die Behörden in den EU-Ländern verpflichtet, der Kommission die Menge der in ihrem Hoheitsgebiet gelieferten und gesammelten Batterien nach Kategorien und chemischer Zusammensetzung zu melden. Sie müssen außerdem über die Recyclingeffizienz und die Verwertung von Materialien Bericht erstatten und einen Qualitätskontrollbericht vorlegen.
Mit dieser Initiative werden die zu verwendenden Formate festgelegt, um einheitliche Bedingungen für die Berichterstattung zu gewährleisten.
Die Frist für Rückmeldungen läuft noch bis zum 11. August 2025.
Quelle: Europäische Kommission