Neue Förderrichtlinie für Transformation-Hubs und -Netzwerke der Automobil- und Zulieferindustrie
Antragsberechtigt sind ausschließlich Einrichtungen aus dem nichtwirtschaftlichen Bereich, insbesondere Wirtschaftsförderungen, Vereine und Verbände, Innovationscluster, Gewerkschaften, Kammern, Forschungseinrichtungen, Transfereinrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften. Details und Zugangsdaten liefert die Website www.fahrzeugtransformation.de.
Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann: „Wir verlängern die Förderung der Transformations-Netzwerke und -Hubs bis 2029. Das haben wir im Koalitionsvertrag zugesagt. Und das setzen wir jetzt um. Was sich bewährt hat, bleibt. Gleichzeitig öffnen wir neue Perspektiven. So helfen wir Zulieferunternehmen, neue Märkte zu erschließen – etwa in der Verteidigungsindustrie. Unser Ziel ist klar: Die Transformation beschleunigen. Neue Wertschöpfung ermöglichen. Arbeitsplätze sichern. Es geht um Perspektiven. Für Betriebe. Für Beschäftigte. Für ganze Regionen. Netzwerke und Hubs sind dabei Wegweiser. Gerade für den Mittelstand. Sie machen Mut. Sie zeigen Schritt für Schritt, wie Wandel gelingt, neue Wertschöpfung entsteht und Arbeitsplätze eine Zukunft haben.“
Mehr als drei Millionen Arbeitsplätze hängen in Deutschland an der traditionsreichen Automobil- und Zulieferindustrie, zahlreiche Landkreise sind geprägt durch die kleinen und mittleren Unternehmen dieser Branche. Mit den Transformations-Netzwerken stärkt das BMWE seit 2022 Regionen, in denen Automobilcluster bestehen. Und mit den Transformations-Hubs trägt es dazu bei, dass Innovation aus Forschung und Entwicklung in die Praxis übersetzt wird.