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22.07.2022

DigiRess - Neues Förderprogramm für mehr Ressourceneffizienz durch digitale Anwendungen gestartet

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt mit dem neuen Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen“ (DigiRess) Vorhaben von Unternehmen im Bereich der Digitalisierung, die zu einem besseren Schutz und einer effizienteren Nutzung von Ressourcen beitragen.

Ab sofort können sich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft um eine Förderung ihrer innovativen Produktionsverfahren bewerben. Mit dem Programm "Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen" (DigiRess) unterstützt das Bundesumweltministerium Betriebe, die Potenziale digitaler Lösungen noch besser nutzen und den Umstieg auf zirkuläre, ressourceneffiziente Produktions- und Wertschöpfungsprozesse schaffen wollen.

Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ressourceneffizienteres, transparenteres und auf Echtzeitdaten basiertes Produzieren und eine entsprechend nachhaltige digitale Transformation. Die bedarfsgerechte Steuerung von Ressourcen durch die Digitalisierung von Produktionsprozessen ist überdies von entscheidender Bedeutung, um zirkuläre Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu etablieren. Zugleich erhöht sich die Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diese Unternehmen stehen im Fokus des neuen Förderprogramms "digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen" (DigiRess) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

 

Förderschwerpunkte

Die förderfähigen Maßnahmen lassen sich in drei Förderschwerpunkte unterteilen:

  • FSP1: Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
  • FSP2: Digitale Optimierung der Produktgestaltung 
  • FSP3: Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung

Dabei ist der gesamte Lebenszyklus von Produkten in den Blick zu nehmen. Ein werterhaltendes Produktdesign, nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz durch Zirkularität sind zentrale Aspekte für eine erfolgreiche Auswahl für Schritt zwei im Verfahren. Unternehmen mit vielversprechenden Projektansätzen werden anschließend dann zur Antragstellung aufgefordert. 

 

Zuwendungsempfangende

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Unternehmen können ab sofort allein, im Verbund mit anderen Unternehmen und – sofern notwendig – mit Forschungseinrichtungen zur Förderung passende Projektskizzen einreichen. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der einschlägigen Definition der Europäischen Union (EU) erfüllen. 

Das Vorhaben ist in Deutschland durchzuführen und grundsätzlich in Deutschland zu verwerten.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Im Rahmen der Förderung sind sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundvorhaben zugelassen. Einzelvorhaben können nur durch ein KMU angestrebt werden.

 

Höhe der Zuwendung

Die Förderung kann unabhängig vom Gegenstand der Förderung in zwei verschiedenen Modulen gewährt werden: 

Modul 1 (De-minimis-Beihilfe):

Sofern die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe bestehen, kann diese angestrebt werden. Die Zuwendung für ein Vorhaben im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe ist auf einen Höchstbetrag von 200.000 Euro begrenzt. De-minimis-Beihilfen im Rahmen dieser Förderrichtlinie können nur von KMU (siehe Nr. 3 Zuwendungsempfangende) beantragt werden.

  • Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können eine Anteilfinanzierung bis zu 75 %,
  • mittelständische KMU können eine Anteilfinanzierung bis zu 60 %

der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen (Förderquote).

Die maximalen Förderquoten von 75 % bzw. 60 % können im Einzelfall durch bestimmte Erhöhungstatbestände auf bis zu 85 % erhöht werden. Das können unter anderem Vorhabenschwerpunkte im Bereich Green-IT oder Vorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Näheres hierzu finden sie hier.

Modul 2 (Beihilfen im Rahmen der AGVO):

Antragstellende, deren Vorhaben den Rahmen einer De-minimis-Beihilfe (Modul 1) überschreiten, können eine Innovationsbeihilfe für KMU (Artikel 28 AGVO) und eine Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen (Artikel 29 AGVO) beantragen. Sofern die Beantragung beider Beihilfen zulässig und angestrebt ist, sind diese in einem einzigen Antrag mit gleicher Förderquote zu beantragen. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung ‑ grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

 

Umfangreiche Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite www.digiress.de.

 

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