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08.07.2025

Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Mit der Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften zu steigern sowie den Transfer aus der Grundlagenforschung in die Anwendung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.

Zweck der Förderung im Rahmen von GO-Bio next ist es daher, Forschungsansätze mit hohem Wertschöpfungspotenzial in einer eigenständigen Arbeitsgruppe in Deutschland so weiterzuentwickeln, dass sie im Anschluss wirtschaftlich verwertet werden und die Basis einer erfolgreichen Unternehmensgründung bilden können. Im Ergebnis weisen die Forschungsansätze durch die erfolgreich absolvierten Entwicklungsschritte einen höheren Reifegrad auf und sind durch dieses „De-Risking“ für potenzielle Investoren attraktiv. Damit wird die Brücke zwischen akademischer Forschung und industrieller Entwicklung in den neu gegründeten Unternehmen geschlagen. Erfolgreiche Ausgründungen aus Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden in der zweiten Förderphase der Maßnahme in Bezug auf die branchenspezifischen Herausforderungen junger Unternehmen unterstützt.

Zu einer Skizzeneinreichung bei GO-Bio next aufgerufen sind ausdrücklich auch solche Forschungsprojekte, die auf Vorhaben der Grundlagen- und Validierungsforschung (zum Beispiel GO-Bio initial, VIP+) aufbauen, in denen das Technologiekonzept beschrieben und die prinzipielle Machbarkeit überprüft wurde (Proof-of-Principle beziehungsweise initiales Proof-of-Concept).

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • In der ersten Förderphase sollen der Proof-of-Concept für den Forschungsansatz erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung entwickelt werden. Dies betrifft das Fortschreiben des Businessplans und die Erbringung des Eigenanteils für die zweite Förderphase. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • In der zweiten Förderphase soll die Basis für die nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens gelegt werden, indem der Reifegrad des Forschungsansatzes weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung ausgearbeitet und das Geschäftsmodell weiter konkretisiert werden. Ziel ist es, weiteres Unternehmenswachstum und hierfür notwendige Folgefinanzierungen sicherzustellen. Dabei steht die markt- und bedarfsgetriebene Entwicklung im Vordergrund, um den kommerziellen Erfolg zu sichern. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens. Bei Projekten zur Entwicklung innovativer Wirkstoffe ist eine Förderung bis in die klinische Phase IIa möglich.

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