Zweite Änderung der Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“
Die Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterieforschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ vom 30. August 2023 (BAnz AT 22.09.2023 B2), die durch die Bekanntmachung vom 9. September 2024 (BAnz AT 02.10.2024 B3) geändert worden ist, wurde geändert.
Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung werden die Bewerbungsvoraussetzungen aktualisiert.
Die Promotionsprüfung soll nachweislich erfolgreich abgelegt und zu Förderbeginn bestenfalls bereits circa zwei Jahre Post-Doc-Erfahrung vorhanden sein. Zudem dürfen seit der Promotion nicht mehr als sechs Jahre vergangen sein, Ausnahmeregelungen sind möglich (siehe Anlage Nummer 2.3). Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die Promotion gerade erst abgeschlossen haben und insofern noch keine adäquate Post-Doc-Zeit nachweisen können, ist eine Teilnahme an BattFutur grundsätzlich ebenfalls möglich. Die Betreuenden der Promotion sollten in diesem Fall die Befähigung für eine weitere Laufbahn in der Wissenschaft im Sinne dieser Bekanntmachung schriftlich darlegen.
Interessenten können sich mit einer Skizze auf die Richtlinie nur innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Jahren nach der Promotion bewerben.
Ziel des Programms ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs in der der Batterieforschung zu fördern, Karrierewege in Forschung und Wirtschaft zu ermöglichen und die Gründung von Unternehmen in diesem Schlüsselbereich zu unterstützen.