ECHA veröffentlicht REACH Leitlinien für Nanomaterialien
Die neuen Publikationen sind:
- Nano-spezifischer Anhang zu Kapitel R.6 der Leitlinien über Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung: Er empfehlt Registranten wie sie die Verwendung von Gefahrendaten zwischen Nanoformen (und den Nicht-Nanoformen) und innerhalb Gruppen von Nanoformen derselben Substanz rechtfertigen können.
- Wie Registrationsdossiers zu Nanoformen vorbereitet werden sollten – best practices: Dieses Dokument gibt Empfehlungen zur Unterscheidung zwischen verschiedenen Nanoformen einer Substanz und wie Informationen über Nanoformen konsistent in Dossiers präsentiert werden sollten. Das Dokument war ursprünglich als Leitliniendokument gedacht, wurde jedoch nun von der ECHA aufgrund der Entscheidung der Beschwerdekammer im Fall A-011-2014 als beratendes Best-practice-Dokument veröffentlicht.
Des Weiteren hat die ECHA Updates zu drei existierenden Leitlinien veröffentlicht, welche Anhänge für Nanomaterialien zu den Kapiteln R.7a, R.7b und R.7c der Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung (Endpunkt-spezifische Leitlinien). Diese drei Dokumente stellen nano-spezifische Ratschläge zur Verfügung, damit Registranten die Informationsrichtlinien aus den Anhängen VI-XI zur REACH Regulation einhalten.
Die Updates umfassen gesundheits- und umweltbezogene Endpunkte und integrieren neue Entwicklungen im wissenschaftlichen Verständnis über die Gefahren-/Risikobeurteilung von Nanomaterialien. Sie beachten zudem die Erfahrung von ECHA über Compliance Checks und Substanzevaluierung.
All diese Dokumente wurden entwickelt, um die bestmögliche Unterstützung für Registranten, die Substanzen mit Nanoformen registrieren wollen, zu geben.
Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/de/-/reach-guidance-for-nanomaterials-published
Quelle: ECHA, Übersetzung: Die Innovationsgesellschaft mbH