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08.09.2017

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen des Konzepts "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" (Modul I)

Zweite Ausschreibungsrunde; Bundesanzeiger vom 08.09.2017

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen des Konzepts "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" (Modul I) - Zweite Ausschreibungsrunde -; Bundesanzeiger vom 08.09.2017

Vom 25. August 2017

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt und der Erhalt der biologischen Vielfalt.

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen verfolgt die Bundesregierung mit der „Nationalen Forschungsstrategie -BioÖkonomie 2030“ (NFSB, siehe http://www.bmbf.de/pub/Nationale_Forschungsstrategie_Biooekonomie_2030.pdf) und der begleitenden „Politikstrategie Bioökonomie“ das Ziel, eine nachhaltige, biobasierte und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierte Wirtschaftsform zu etablieren und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen wirtschaftlichen Sek¬toren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen.

Ein beträchtlicher Teil der ökonomischen Leistungsfähigkeit heutiger Industriegesellschaften beruht allerdings noch auf der Nutzung endlicher Ressourcen. Wird die Transformation hin zu einer biobasierten Wirtschafts- und Lebensweise intensiviert, werden zahlreiche Veränderungsprozesse angestoßen, die weitreichende Konsequenzen haben und neben den sich eröffnenden Chancen auch mögliches Konfliktpotenzial bergen. Damit der Übergang zu einer Bioökonomie gelingt, bedarf es daher weit mehr als allein technologischer Innovationen. Es müssen Veränderungen auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene verstanden und gestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2014 unter dem Titel „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ ein Konzept zur Förderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Forschung im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ veröffentlicht (https://www.bmbf.de/pub/Biooekonomie_als_gesellschaftlicher_Wandel.pdf). Forschungsprojekte, die sich sozioökonomischen Fragestellungen widmen, sollen das Verständnis für die komplexen Zusammenhänge bioökonomischer Transforma-tionsprozesse verbessern und deren Tragweite deutlich machen. Gleichzeitig sollen sie einen Bezug zur praktischen Umsetzung der Bioökonomie herstellen. Darüber hinaus ist es Ziel des Konzepts, die Bioökonomie bzw. den damit einhergehenden gesellschaftlichen Wandel als Forschungsgegenstand in den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften zu etablieren.

Das Konzept „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ umfasst vier Module sowie die Förderung des öffentlichen Dialogs. Mit der Einrichtung von Nachwuchsgruppen (Modul I) sollen Themen der Bioökonomie in den angesprochenen Disziplinen langfristig verankert und jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein verlässliches Umfeld für ihre Forschung garantiert werden. Die vorliegende Bekanntmachung ist die zweite Runde dieser Nachwuchsgruppenförderung. Parallel existieren eine Maßnahme zur thematischen Förderung von Einzel- oder Verbundprojekten (Modul II) sowie eine fortlaufende Förderung sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Begleitforschung im Rahmen technologieorientierter Fördermaßnahmen (Modul III). Außerdem wurden ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie (Modul IV) sowie als übergreifende Maßnahme ein Ideenwettbewerb „Neue Formate der Kommunikation und Partizipation in der Bioökonomie“ gestartet (nähere Informationen finden sich unter www.ptj.de/bagw).

1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (https://www.bmbf.de/de/biooekonomie-neue-konzepte-zur-nutzung-natuerlicher-ressourcen-726.html) und den dort verknüpften Dokumenten.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen sollte sich aus der jeweiligen Themenstellung ergeben, wobei sie thematisch und personell eindeutig sozial-, politik- und/oder wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet sein müssen. Natur- oder Technikwissenschaftler können bei Bedarf in die Gruppe integriert werden. Das FuEuI-Vorhaben einer Forschungsgruppe kann insgesamt bis zu fünf Jahre gefördert werden.

Jungen Forscherinnen und Forschern soll frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, jenseits disziplinärer Grenzen an innovativen Beiträgen zur Gestaltung einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu arbeiten. Es werden am-bitionierte Vorhaben erwartet, von denen Impulse sowohl für die Forschung und die Ausgestaltung einer Bioökonomie als auch für die weitere wissenschaftliche Karriere der Nachwuchsgruppenmitglieder ausgehen (siehe Nummer 4). Die wichtigsten Kriterien für die Förderung eines Vorhabens sind dessen Passfähigkeit zu den sozialen, politischen und ökonomischen Fragen, die mit dem Thema Bioökonomie einhergehen, sowie die wissenschaftliche Relevanz und der Weitblick des Beitrags (siehe Nummer 7.2.1).

Die Transformation zu einer Bioökonomie berührt ein breites Spektrum an Themen mit Bezügen zu verschiedenen Disziplinen. Die nachfolgend genannten Forschungsthemen sind nicht abschließend, sondern sollen nur den Horizont für relevante Fragestellungen aufzeigen:

  • Bedingungen und Konsequenzen verschiedener Transformationspfade von einer erdöl- zu einer biobasierten Wirtschaftsform,
  • wirtschaftliche Tragfähigkeit, ökologische Bilanz und nachhaltige Gestaltung bioökonomischer Wertschöpfungs¬ketten,
  • Wandel soziotechnischer Systeme und Innovationsmanagement,
  • Zielkonflikte zwischen dem Erhalt von Ökosystemen und deren Leistungen, Ernährungssicherung und der Bio¬massenutzung für energetische oder stoffliche Zwecke,
  • Dynamiken und Konkurrenzen der Landnutzung einschließlich indirekter Landumnutzungseffekte,
  • Kreislaufmodelle und Ansätze für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft,
  • Verteilungseffekte und weitere sozioökonomische Implikationen von Transformationsprozessen,
  • Regulierungs- und Steuerungsansätze in politischer und rechtlicher Hinsicht, etwa im Kontext von Klimaschutz- und Handelsverträgen oder Umweltregimen,
  • legitimatorische und normative Fragen, die sich aus der Nutzung biologischer Ressourcen ergeben,
  • regionale Bioökonomie-Modelle und -Anpassungsstrategien,
  • Bioökonomie in internationalen Beziehungen, transnationale Zusammenhänge und entwicklungspolitische Implikationen,
  • kulturelle und symbolische Aspekte einer Transformation, auch in historischer Perspektive,
  • Bioökonomie im Zusammenhang mit Lebensstilen, Konsumerwartungen und Wertewandel.


Die zu fördernden Nachwuchsgruppen sind aufgefordert, den Austausch mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu suchen, die im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ forschen. Auch darüber hinausgehende und insbesondere internationale Kooperationen werden begrüßt. Entsprechende Aktivitäten sind zuwendungsfähig.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Förmliche Förderanträge sind von der Leiterin bzw. dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll, zu stellen. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich um eine Nachwuchsgruppe bewerben, müssen daher im Vorfeld Einvernehmen mit einer aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung erzielen (siehe Nummer 4). Bewerber können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein, die in der Regel bereits promoviert worden sind, aber noch keine Professur oder eine sonstige leitende Funktion innehaben. Eine formale Grenze hinsichtlich Alter oder Zeit, die seit der Promotion vergangen ist, besteht nicht, die Mitglieder einer Nachwuchsgruppe müssen aber dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugehörig sein.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie – auf Grundlage der Regelungen zu nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der Nummer 2.1.1 bis 2.1.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C198/01) – nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ehemals Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag) zu qualifizieren ist.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die aufnehmende Einrichtung die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt, die Leiterin bzw. den Leiter der Nachwuchsgruppe in allen Belangen unterstützt und sicherstellt, dass die wissenschaftliche Tätigkeit der Gruppe eigenständig stattfinden kann. Wichtig ist außerdem, dass allen Mitgliedern der Nachwuchsgruppe die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung offensteht und die Voraussetzungen zur Promotion bzw. Habilitation gegeben sind. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der aufnehmenden Einrichtung ist Teil des förmlichen Antrags. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt zu den zuständigen Stellen aufzunehmen und schon der Projektskizze eine (formlose) Absichtserklärung der aufnehmenden Einrichtung beizufügen.

Von den Leiterinnen und Leitern der geförderten Nachwuchsgruppen wird erwartet, dass sie an jährlich stattfindenden Statustreffen teilnehmen. Die Reisekosten hierfür sind entsprechend zu berücksichtigen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Abhängig vom thematischen Zuschnitt können neben der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters bis zu fünf weitere Stellen gefördert werden. Eine Aufteilung der Stellen ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich. Auch für Doktorandinnen und Doktoranden können volle Stellen beantragt werden, sofern dies den Erfordernissen des Vorhabens und der Regelung an der aufnehmenden Einrichtung entspricht.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur -Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) und die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monografien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner sind:

Dr. Dieter Konold
Telefon: 0 24 61/61-88 52
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail: d.konold@fz-juelich.de

Dr. Thomas Schwietring
Telefon: 0 24 61/61-16 68
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail: t.schwietring@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Beim Projektträger sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des BMBF unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystems „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen.

Eingereichte Skizzen und formgebundene Förderanträge sollen so abgefasst sein, dass eine Beurteilung anhand der unten genannten Kriterien möglich ist. Förderinteressierten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form (MS-Word- oder pdf-Datei) zuzuleiten. Die Skizzen sollen mindestens zehn und höchstens zwanzig Seiten – zuzüglich bibliografischer Angaben und der unten genannten Anhänge sowie ungeachtet der Formblätter des „easy-Online“-Systems (siehe Nummer 7.1) – umfassen und in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. Einreichungsfrist ist der 17. Januar 2018. Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen werden von den potenziellen Nachwuchsgruppenleiterinnen bzw. Nachwuchsgruppenleitern eingereicht. Sie sollen die folgenden Punkte enthalten:

  • Zusammenfassung (allgemeine Ziele, Arbeitsplan und erwartete Ergebnisse),Darstellung des Forschungsansatzes,
  • wissenschaftliche Einordnung der Fragestellung und ihrer Relevanz,
  • Arbeitsziele und Arbeitsplan, einschließlich der geplanten Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe und Überlegungen zur Gewährleistung der Weiterqualifizierung der Gruppenmitglieder,
  • nachvollziehbarer Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation (bei Hochschulen einschließlich der Projektpauschale),
  • Darstellung der praktischen Relevanz der erwarteten Ergebnisse („Verwertungsplan“).


Darüber hinaus ist den Projektskizzen ein Lebenslauf beizulegen, die aufnehmende Einrichtung zu benennen sowie – sofern bereits vorliegend – deren Absichtserklärung zur Aufnahme (vgl. auch Nummer 4) hinzuzufügen. Skizze und Anhänge sollten nach Möglichkeit in einer pdf-Datei zusammengefasst und über das „easy-Online“-System hochgeladen werden.

Der Lebenslauf sollte die fachliche Qualifikation ausweisen und Aufschluss über die Fähigkeit geben, eine Nachwuchsgruppe zu leiten. Die bisherigen Forschungsschwerpunkte sollten Anknüpfungspunkte an das oben genannte Themenspektrum bieten, einschlägige Vorarbeiten auf dem Gebiet der Bioökonomie sind aber keine unabdingbare Förder-voraussetzung, da es explizites Ziel dieser Förderrichtlinie ist, eine entsprechende Forschungsagenda erst zu etablieren.

Die Projektskizzen sind mit Font „Arial“, Schriftgrad 10pt und anderthalbfachem Zeilenabstand anzufertigen und über das elektronische Formular-System „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) einzureichen.

Die Projektskizzen werden – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Expertise – bewertet.

Kriterien für die Bewertung der skizzierten Forschungsvorhaben sind insbesondere:

  • die Passfähigkeit des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Fördermaßnahme sowie der übergeordneten „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“,
  • die wissenschaftliche Relevanz des Beitrags für das Verständnis übergreifender gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Herausforderungen und Prozesse sozialen Wandels,
  • der Horizont, die Ambition und damit die Tragfähigkeit des Themas für die Arbeit einer gesamten Nachwuchsgruppe,
  • die Struktur und Realisierbarkeit des umrissenen Arbeitsvorhabens,
  • die Qualität und Originalität des skizzierten Projekts und der zu erwartenden Forschungserträge.


Beabsichtigt ist, die Antragsteller, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, einzuladen, ihre Forschungsprojekte persönlich vor einem Begutachtungsgremium zu präsentieren und zu Rückfragen Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der Bewertung von Projektskizze und Präsentation durch die Gutachterinnen und Gutachter werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden diejenigen Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen als prioritär bewertet wurden, aufgefordert, in Abstimmung mit der aufnehmenden Einrichtung einen förmlichen Förderantrag zur abschließenden Prüfung und Förderentscheidung vorzubereiten und ihn durch die Hochschule oder Forschungs-einrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll, einzureichen. Den förmlichen Förderanträgen sind folgende die Projektskizze ergänzende Informationen beizufügen; hierbei sind gegebenenfalls Anmerkungen und Empfehlungen aus der Begutachtung zu berücksichtigen:

  • detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan (inklusive einer genauen Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der damit verknüpften Personal- und Sachressourcen),
  • Meilensteinplanung (Liste der angestrebten [Zwischen-] Ergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruch¬kriterien),
  • detaillierter Finanzierungsplan,

Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen Relevanz und Anschlussfähigkeit sowie des praktischen ¬Nutzens).

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ zu erstellen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Die elektronisch generierten Formulare müssen zusätzlich unterschrieben und per Post beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Der Versand der Unterlagen soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber.

7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der -gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs-verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.

Berlin, den 25. August 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
A. Noske

Quelle: Förderbekanntmachungs-Abonnement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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