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20.04.2022

Zukunftszentren - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten

Förderrichtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierte Maßnahmen zur Durchführung des Programms "Zukunftszentren - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-) Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation"

Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Weiterentwicklung des Sozialstaates hängen entscheidend davon ab, wie gut es gelingen wird, technologische Innovationen mit sozialen Innovationen zu verknüpfen. Globaler Wettbewerb, der demografische und ökologische Wandel sowie eine voranschreitende Digitalisierung verändern die Arbeitswelt und den Arbeitsmarkt nachhaltig. Dabei schafft die rapide voranschreitende Digitalisierung für viele Unternehmen neue Chancen und Wachstumsaussichten. Digitale Technologien und auf ihr basierende Anwendungen verändern unser Verhältnis zu Technik grundlegend. 
Im Wesentlichen richtet sich das Programm an drei Zielgruppen: an Unternehmen, insbesondere KMU, an ihre Beschäftigten sowie an Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige. Es zielt darauf ab, die Selbstlern- und Gestaltungskompetenz der drei Zielgruppen in den Transformationsprozessen zu fördern und ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Über diese drei Hauptzielgruppen hinaus haben grundsätzlich alle Unternehmen bundesweit Zugang zu den Fördermaßnahmen. Die relevanten Erkenntnisse, die im Rahmen des Förderprogramms gewonnen werden, werden sukzessive veröffentlicht und stehen so allen in der Arbeitswelt in Deutschland zur Verfügung.


Ziel der Förderung

Im Rahmen des Programms werden „Regionale Zukunftszentren“ (RZ), ein „koordinierendes Zukunftszentrum“ und ein „Haus der Selbstständigen“ (HdS) (Handlungsschwerpunkte) als Kompetenz-, Vernetzungs- und Beratungszentren zur Bewältigung des insbesondere digital getriebenen Wandels der Arbeitswelt gefördert.

Übergeordnetes Ziel der drei Handlungsschwerpunkte ist die Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel (siehe Programm des Bundes zur Umsetzung des ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027, Spezifisches Ziel Buchstabe d). Dazu sollen mit den „Regionalen Zukunftszentren“ und dem „koordinierenden Zukunftszentrum“ Unternehmen, insbesondere KMU, und ihre Beschäftigten, mit aktuellen Kenntnissen der Arbeits- und Organisationsforschung bei der gemeinsamen Erprobung und Einführung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der skizzierten Herausforderungen, insbesondere der Digitalisierung, unterstützt werden. Unternehmen, schwerpunktmäßig KMU, sollen etwa bei der partizipativen bzw. co-kreativen und menschenzentrierten Einführung digitaler Technologien und KI-basierter Systeme unterstützt und begleitet werden. Im Kern besteht die Herausforderung, das Wissen um die Wirkungsweise von digitalen Technologien und KI-basierten Systemen konkret für den Anwendungsfall des Betriebs verfügbar zu machen und in der Lage zu sein, Einführungs- und Anwendungsprozesse sozialpartnerschaftlich bzw. beteiligungsorientiert zu gestalten und die erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. Im Handlungsschwerpunkt „Haus der Selbstständigen“ sollen Selbstständige, insbesondere Solo Selbstständige, durch Bereitstellung von Wissen und Vernetzungsmöglichkeiten in ihrer Gestaltungskompetenz gestärkt werden. Dies umfasst auch die Ausübung ihrer Koalitionsfreiheit zur Stärkung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.

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