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15.05.2023

Förderrichtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zu großen ungelösten Fragen der Krebsforschung – Nationale Dekade gegen Krebs

Bis zum 30. Juni 2023 können Projektskizzen dem Projektträger vorgelegt werden.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Verständnis der Entstehung und Ausbreitung von Krebserkrankungen zu verbessern und dieses Wissen für Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen einzusetzen.

Mit der Nationalen Dekade gegen Krebs bündelt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern über zehn Jahre die Kräfte, um der Krebsforschung in Deutschland einen neuen Schub zu geben und Innovationen schneller zu den Patientinnen und Patienten zu bringen. Die Arbeitsgruppe „Große ungelöste Fragen der Krebsforschung“ der Nationalen Dekade gegen Krebs hat sich eingehend mit drängenden ungelösten wissenschaftlichen Herausforderungen in der Onkologie beschäftigt, deren Lösungen einen deutlich spürbaren Fortschritt für an Krebs erkrankte Menschen bedeuten würde. Um diese angehen zu können, bedarf es innovativer Denkweisen sowie neuer forschungspolitischer Instrumente, welche die gezielte Bündelung und den Ausbau der besten vorhandenen nationalen Kompetenzen und Ressourcen beinhaltet.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, ein besseres Verständnis der Entstehung und Ausbreitung von Krebserkankungen zu erhalten und diese Erkenntnisse für die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen zu nutzen. 

Gefördert werden bis zu zwei einschlägige interdisziplinäre Forschungsverbünde, welche in einem der drei genannten Themengebiete Tumorumgebung, Immuntherapie und Metastasierung genauer erforschen, wie Krebserkrankungen primär entstehen, sich weiterentwickeln und ausbreiten und dadurch therapierelevante Erkenntnisse gewinnen.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Förderung ist das Einbringen der Perspektive und Erfahrung von Patientinnen und Patienten in allen Phasen der Projektplanungen und -durchführungen. So kann eine patientenzentrierte und qualitativ verbesserte Forschung ermöglicht werden. 

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. Juni 2023 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie

 

 

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