CAST-WORKSHOP RECHT UND IT-SICHERHEIT
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union wird ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten gelten und dem deutschen Datenschutzrecht vorgehen. Deutschland hat 2017 das Bundesdatenschutzgesetz der Verordnung angepasst. In vielen Bundesländern werden derzeit neue, angepasste Landesdatenschutzgesetze diskutiert. Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz als auch die Landesdatenschutzgesetze enthalten jedoch nur das allgemeine Datenschutzrecht und sind subsidiär. Jede besondere Datenschutzregelung in den sehr vielen einzelnen Gesetzen zu den unterschiedlichen Wirtschafts-, Verwaltungs-, Kultur-, Medien- und Gesellschaftsbereichen gehen ihnen vor. Von der Apotheke bis zum Zeitungsverlag – für alle gibt es besondere Datenschutzregelungen. Diese müssen in diesem Jahr noch an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Hierfür enthält die Datenschutz-Grundverordnung sehr viele Öffnungsklauseln für den deutschen Gesetzgeber. Wird er diese zur Gewährleistung von Kontinuität der bestehenden Datenschutzpraxis, zur Rechtssicherheit der jeweils Beteiligten und zur Steuerung der spezifischen Risiken nutzen oder nur schlicht auf die Verordnung verweisen?
Die Veranstaltung informiert über die Pläne der Regierungen und Aufsichtsbehörden. Auf dieser Grundlage will sie diskutieren, ob die beabsichtigten Regelungen den absehbaren Herausforderungen des Datenschutzes gerecht werden und ob sie für die Verantwortlichen, Betroffenen und Aufsichtsbehörden ausreichende Handlungsmöglichkeiten bieten.
Die Referenten und Themen in der Übersicht:
Alexander Roßnagel, ITeG, Universität Kassel, Forum Privatheit
"Der deutsche Spielraum in der Anpassung des besonderen Datenschutzrechts"
Sven Hermerschmidt, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
"Die Anpassung des speziellen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung"
Johannes Caspar, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Hamburg
"Die neue Architektur der Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa"
Dieter Kugelmann, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
"Die Anpassung der Landesdatenschutzgesetze"
Rolf Bender, ePrivacy-Verordnung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
"ePrivacy-Verordnung, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz"
Podiumsdikussion mit allen Referenten
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