Barrierefreiheit für digitale Dienstleistung und Produkte per Gesetz - Was wird gefordert?
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstmals auch private Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. Diese Informationsveranstaltung zeigt, welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind – und was Sie jetzt tun müssen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.
Warum sollte ich teilnehmen?
- Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen des BFSG
- Klärung, ob das eigene Unternehmen betroffen ist
- Konkrete Hinweise zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
- Informationen zu relevanten Produkten, Dienstleistungen und Ausnahmeregelungen
- Vermeidung von rechtlichen Risiken und möglichen Sanktionen
- Unterstützung bei der strategischen Vorbereitung auf den Stichtag am 28. Juni 2025
Was sind die wichtigsten Themen?
- Geltungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
- Anforderungen an digitale Produkte (z. B. Computer, Selbstbedienungsterminals, E-Book-Reader, Apps)
- Pflichten für digitale Dienstleistungen (z. B. Onlineshops, Bankdienste, Telekommunikation, E-Commerce)
- Relevante technische Standards und Normen zur Umsetzung
- Ausnahmen für Kleinstunternehmen
- Dokumentations- und Nachweispflichten für betroffene Unternehmen
Innovationsberater
Tel. 060316092520
janis.milde@giessen-friedberg.ihk.de
www.ihk-hessen-innovativ.de