News

Wir informieren Sie über aktuelle Projekte, Trends, Veröffentlichungen, Fördermöglichkeiten und weitere interessante Neuigkeiten aus den Innovationsfeldern des Technologielandes Hessen. 

Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie unseren kostenfreien, monatlich erscheinenden Newsletter! Einen Rückblick auf die vergangen Ausgaben finden Sie in unserem Newsletter-Archiv

19.10.2018

Förderung medizintechnischer Lösungen für eine kindgerechte Gesundheitsversorgung

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zum Thema "Kleine Patienten, großer Bedarf - Medizintechnische Lösungen für eine kindgerechte Gesundheitsversorgung

Die Anzahl verfügbarer altersgerechter medizintechnischer Lösungen und Hilfsmittel für Kinder ist im Vergleich zu Produkten für Erwachsene deutlich geringer. Dies liegt an den spezifischen Anforderungen für die Produktentwicklungen für Kinder, da in den unterschiedlichen Altersgruppen (Frühgeborene, Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Adoleszente) verschiedene Entwicklungs- und Wachstumsprozesse zu berücksichtigen sind. Die Patientenkollektive sind aufgrund der Einteilung in die verschiedenen Altersgruppen sehr klein und die daraus resultierenden Zielmärkte eingeschränkt. Hinzu kommt, dass die für den Zulassungsprozess notwendigen klinischen Studien an Minderjährigen mit großen ethischen Hemmschwellen verbunden sind. Dies stellt Innovatoren vor besondere Herausforderungen.

Hintergrund und Förderziele

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich zum Ziel gesetzt, mit dem Fachprogramm Medizintechnik die medizintechnische Forschung und Entwicklung (FuE) noch stärker als bisher am Versorgungsbedarf auszurichten und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland auszubauen. Es leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses "Innovationen in der Medizintechnik" ab und ist in die Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Das Fachprogramm Medizintechnik hat sich dem Auftrag verpflichtet, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Versorgung zu überführen. Dafür setzt es im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovationsförderung im Dienste von Patientinnen und Patienten. Die vorliegende Förderrichtlinie ist Teil des Handlungsfelds Patientennutzen im Fach­programm Medizintechnik mit spezifischem Fokus auf der Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Kindern.

Die kindliche Entwicklung durchläuft verschiedene Entwicklungsphasen, die durch zahlreiche psychische und physische Veränderungen geprägt sind. Krankheitsverläufe können je nach Entwicklungsphase variieren und benötigen daher auf die altersspezifischen Besonderheiten angepasste Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung. Das Fehlen kindgerechter, altersspezifischer Versorgungslösungen stellt Ärzte, Therapeuten, Pflegepersonal und auch betreuende Angehörige sehr häufig vor große Hürden. Mit der vorliegenden Fördermaßnahme soll eine versorgungsbezogene sowie am spezifischen Bedarf ausgerichtete FuE innovativer altersgerechter medizintechnischer Lösungen für Kinder unterstützt werden. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung von Kindern in den unterschiedlichen Altersgruppen maßgeblich zu verbessern. Durch die gezielte Ausrichtung auf alters- und größenspezifische Besonderheiten von Kindern können Versorgungsmaßnahmen beispielsweise durch mitwachsende und/oder adaptierbare Medizinprodukte und Hilfsmittel sowie schonende, atraumatische und minimalinvasive Verfahren deutlich effektiver, sicherer und somit patientenfreundlicher durchgeführt werden. Medizin- und informationstechnische Lösungen, die an die besonderen physischen und psychischen Bedürfnisse der jeweiligen Altersgruppe (z. B. Bewegungsdrang, Spieltrieb, Pubertät, etc.) angepasst sind, können die Selbstständigkeit der jungen Patienten erhöhen und gleichzeitig Pflegekräfte und betreuende Angehörige entlasten. Außerdem kann eine Verbesserung der Adhärenz bei Therapie, Nachsorge sowie Rehabilitation, insbesondere bei chronischen und psychischen Erkrankungen, die Teilnahme der betroffenen Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben langfristig sichern und ihre Lebensqualität deutlich steigern.

Forschungsschwerpunkte

Ziel der Fördermaßnahme ist es, durch innovative medizintechnische Lösungen, die speziell auf die Besonderheiten in der physischen und psychischen Entwicklung der einzelnen Altersgruppen angepasst sind, die Gesundheitsversorgung von Kindern entlang der gesamten Versorgungskette zu verbessern. Die Altersgruppen werden dabei wie folgt ein­geteilt:

  • Frühgeborene – vor vollendeter 37. Schwangerschaftswoche;
  • Neugeborene – unmittelbar nach der Geburt bis zum Ende der 4. Lebenswoche;
  • Säuglinge – 5. Lebenswoche bis zum Ende des 1. Lebensjahres;
  • Kleinkinder – vom 1. bis zum Ende des 2. Lebensjahres;
  • Kinder – vom 3. bis zum Ende des 11. Lebensjahres;
  • Adoleszente – vom 12. bis zum Ende des 17. Lebensjahres.

Gefördert werden industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, die die folgenden Inhalte aufweisen:

  1. Adaptierbare medizintechnische Lösungen und Hilfsmittel, die gezielt das kindliche Wachstum sowie die physische (Weiter-)Entwicklung berücksichtigen und dadurch zu einer verbesserten Kurz- bis Langzeittherapie von Kindern beitragen. 
  2. Maßgeschneiderte medizintechnische Lösungen, die altersgruppenspezifisch auf die physischen Gegebenheiten von Kindern angepasst sind und eine kindgerechte Versorgung mit maximaler Sicherheit, Effizienz und Präzision und gleichzeitig minimaler Belastung in Notfallsituationen oder stationärer/ambulanter Versorgung ermöglichen. 
  3. Integrierte medizintechnische Lösungen, die auf die physischen und psychischen Besonderheiten von Kindern innerhalb der jeweiligen Altersgruppe ausgerichtet sind und dadurch bei Therapiemaßnahmen zu einer Erhöhung der Selbstständigkeit und Eigenmotivation der jungen Patienten führen und gleichzeitig Angehörige entlasten. 

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 31. März 2019 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das elektronische Antragssystem "easy-Online" (https://foerderportal.bund.de/easyonline) vorzulegen.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

Hessen Trade & Invest GmbH
Technologieland Hessen

  • Mainzer Str. 118
    65189 Wiesbaden
    Tel +49 611 95017-8672
    info@technologieland-hessen.de

  • Logo Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Projektträger: Logo Hessen Trade & Invest