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21.05.2019

Richtlinie des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur

Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) soll Wissen und Anwendung von insbesondere Umwelt- sowie Klimaschutztechnologien und innovativer (grüner) Infrastruktur in Ländern mit Unterstützungsbedarf verbreiten und verstärken und damit vor Ort geeignete Kapazitäten unterstützen.

Im Rahmen zielgerichteter, substantieller Projekte sollen die Voraussetzungen dafür eröffnet werden, dass für eine dauerhafte Anwendung von Umwelttechnologien die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind. Die Initiative soll außerdem dazu beitragen, die Entwicklung, Abstimmung, Vermittlung und Anwendung global einheitlicher Umweltstandards und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für deren Umsetzung zu befördern. 

In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger bis zum Stichtag 17. Juni 2019 Projektskizzen eingereicht werden, für weitere Förderrunden jeweils zum 1. März des Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.

Weitere Informationen unter:

https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/1905/pscall_view 

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