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23.10.2019

Förderung zum gezielten Wirkstofftransport

Einreichungsfrist: 3. Februar 2020

Berlin - Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Gezielter Wirkstofftransport“

Hintergrund & Förderziele

Forschung zu innovativen Wirkstoffen und die Entwicklung von Arzneimitteln tragen entscheidend zum medizinischen Fortschritt bei. Sowohl nicht übertragbare Erkrankungen als auch Infektionskrankheiten bedrohen in zunehmendem Maße unsere Gesundheit und stellen unser Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Weltweit nehmen in Industrie- und Schwellenländern Zivilisationskrankheiten und Mehrfacherkrankungen zu, die jedoch durch eine ziel­gerichtete Arzneimitteltherapie günstig beeinflusst werden können.

Der effiziente, zielgerichtete Transport eines Wirkstoffs zum Wirkort verbessert die Wirksamkeit, die Verträglichkeit und die Anwendbarkeit eines Medikaments. Vielversprechende Wirkstoffe können häufig aufgrund mangelnder Durchdringung biologischer Barrieren ihre Zielgewebe nicht oder nur in geringem Ausmaß erreichen. Oft liegt dann die Wirkstoffkonzentration im Zielgewebe nur kurzzeitig im therapeutisch wirksamen Bereich, sodass hohe Dosen verabreicht werden müssen, um die notwendige Konzentration am Wirkort über den erforderlichen Zeitraum sicherzustellen. Diese hohen Dosen führen wiederum, beispielsweise nach systemischer Verabreichung, zu unerwünschten Nebenwirkungen. Mit geeigneten Lösungsansätzen für den gezielten Wirkstofftransport können diese Nachteile der heute üblichen Verabreichungsformen von Wirkstoffen überwunden werden.

Die Förderrichtlinie „Gezielter Wirkstofftransport“ ist eingebettet in die Hightech-Strategie und das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung. Das zentrale Ziel des Handlungsfeldes 2 des Rahmenprogramms ist die Innovationsförderung zur Stärkung des medizinischen Fortschritts. Die vorliegende Förderrichtlinie greift das Ziel auf, Therapien durch Innovationen zu verbessern und die Arzneimittelentwicklung in Deutschland für die Zukunft gut aufzustellen. Gleichzeitig ist die vorliegende Förderrichtlinie der Nationalen Wirkstoffinitiative der Bundesregierung zuzuordnen, welche das Ziel hat, die Wirkstoffforschung zu stärken und die Entwicklung neuer Medikamente zu fördern.

Forschungsschwerpunkte

Gegenstand der Förderung sind Verbundvorhaben, in denen Lösungsansätze für den gezielten Wirkstofftransport entwickelt, optimiert und überprüft werden. Dafür sind auch Untersuchungen zur genauen Aufklärung der Wirkstoffverteilung, zur Wirksamkeit, Verträglichkeit und zellulären Spezifizität notwendig um den therapeutischen Nutzen der gezielten Wirkstofftransport-Strategie abschätzen zu können. Hierfür können sowohl in vivo-Tiermodelle als auch ­geeignete human-basierte in vitro-Modelle eingesetzt werden, um die Übertragung in die weiteren Schritte der Arzneimittelentwicklung so effizient wie möglich zu gestalten.

Die Konzepte für den gezielten Wirkstofftransport unterliegen keiner indikationsbezogenen Einschränkung, sollten jedoch einen hohen medizinischen Bedarf in der Humanmedizin adressieren. Es können daher sowohl Projekte zu übertragbaren als auch zu nicht übertragbaren Erkrankungen gefördert werden.

Vorgeschlagene Vorhaben können, aber müssen nicht, auf den folgenden Konzepten beruhen:

  • Formulierung des Wirkstoffs mit Trägerstoffen im Mikro- und Nanometerbereich, z. B. mit Liposomen, Dendrimeren oder funktionalisierten Partikeln;
  • Stimulus-abhängige Wirkstofffreisetzung;
  • Konjugation des Wirkstoffs an Hilfsstoffe zur Verbesserung des gezielten Wirkstofftransports, z. B. an Antikörper, Peptide oder Polymere;
  • Optimierung der physikochemischen Eigenschaften des Wirkstoffs, die zu einem gezielteren Wirkstofftransport führen;
  • Entwicklung von Wirkstoff-Vorstufen, sogenannten Prodrugs, die selektiv erst innerhalb des Zielgewebes in ihre aktive Form umgewandelt werden.

Je nach Technologiereifegrad (Technology Readiness Level) der erforschten Methode zur Verbesserung des gezielten Wirkstofftransports können die Arbeiten verschiedene Entwicklungsstufen bis hin zu klinischen Studien der Phase I umfassen. Es besteht die Möglichkeit, standardisierte Arbeiten durch Dienstleister (Unterauftragsnehmer) mit nachgewiesener Expertise in der präklinischen Forschung und Entwicklung durchführen zu lassen.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 3. Februar 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher oder elektronischer Form (über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline) vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen. Im Portal ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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