Förderung zur Erforschung von COVID-19 und Sars-CoV-2
Einreichungsfrist: 11.05.2020
Forschungsschwerpunkte
Gefördert werden Einzelvorhaben und in begründeten Ausnahmen kleine Forschungsverbünde (mit bis zu drei Partnern an verschiedenen Einrichtungen), die sich an der Prioritätensetzung der WHO (https://www.who.int/news-room/detail/12-02-2020-world-experts-and-funders-set-priorities-for-covid-19-research) orientieren und folgende Punkte adressieren:
- die Biologie des Virus und seine Übertragung
- Tier- und Umweltforschung über den Ursprung des Virus, einschließlich der Bekämpfungsmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Tier
- epidemiologische Studien
- klinische Charakterisierung und klinisches Management der durch das Virus verursachten Krankheiten
- Infektionsprävention und -kontrolle, einschließlich der besten Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen
- Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze (Forschung zur Impfstoffentwicklung und marktnahe Diagnostikaentwicklung sind nicht Gegenstand der Förderung)
- Begleitforschung und ELSA-Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.
Ebenfalls gefördert werden Einzelvorhaben deutscher Antragstellender, die sich an internationalen Forschungskonsortien im Rahmen der weltweiten und von der WHO-koordinierten Forschungsantwort zu COVID-19 beteiligen wollen. Ein Antrag entsprechend der Vorgaben im Leitfaden (http://www.dlr.de/pt/Portaldata/45/Resources/Dokumente/Leitfaden/Leitfaden_covid19.pdf) ist für das deutsche Einzelvorhaben einzureichen.
Fördermöglichkeiten für eine Dauer von bis zu 18 Monaten bestehen in den folgenden Modulen:
Modul 1 - Bekämpfung von COVID-19 durch frühe klinische Studien für die Anwendung bereits zugelassener, therapeutischer Ansätze auf Sars-CoV-2
Gefördert werden frühe klinische Studien der Phase I, I/II und ggf. II, bei denen die begründete Annahme besteht, dass sie sich auf Sars-CoV-2 übertragen lassen.
Modul 2 – Kontrolle von COVID-19 durch neue therapeutische und diagnostische Ansätze
Gefördert werden:
- klinische Studien zur Ausweitung der Diagnosemöglichkeiten zum besseren Verständnis der Serologie und damit des Infektionsverlaufs, der Wirksamkeit von neuen therapeutischen Ansätzen und der Wirksamkeit von Infektions- und Übertragungskontrollmaßnahmen
- die Entwicklung therapeutischer Ansätze in der späten präklinischen Phase (proof-of- concept-Studien) bis zur klinischen Prüfung der Phase I.
Modul 3 – Forschung, die zum Verständnis des Virus und dessen Ausbreitung beiträgt
- Forschung zum Ursprung des Virus und zur Übertragung zwischen Tier und Mensch
- Forschung zu humanpathogenen Eigenschaften des Virus, Infektionsketten und Ausbreitungsbedingungen
- Ansätze zur Prüfung der Übertragbarkeit existierender Tiermodelle auf Sars-CoV-2
- Entwicklung neuer klinisch relevanter Tiermodelle und menschlicher Zellmodelle (z.B. Lungeninfektionsmodell)
- Epidemiologische Ansätze
- Infektionsprävention (keine Impfstoffentwicklung) und –kontrolle, auch zum Schutz Beschäftigter im Gesundheitswesen
- Forschung zu ethischen, rechtlichen und sozio-ökonomischen Implikationen (ELSA) im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.
Modul 4 – Unterstützung bereits laufender Forschungsprojekte zu Coronaviren
Unter Modul 4 kann für bereits laufende, öffentlich geförderte Forschungsprojekte zu Coronaviren bzw. relevanten ELSA-Forschungsprojekten an deutschen Forschungsinstitutionen eine Zuwendung für begrenzte Zusatzarbeiten (in Höhe von max. 50.000 Euro) beantragt werden.
Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung