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03.03.2020

Förderung zur Erforschung von COVID-19 und Sars-CoV-2

Einreichungsfrist: 11.05.2020

Berlin - Aufgrund des gegenwärtigen Ausbruchs des Corona-Virus Sars-CoV-2 öffnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Modul 3 (Rapid Response) der Förderbekanntmachung Richtlinie zur Förderung eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten"

Forschungsschwerpunkte

Gefördert werden Einzelvorhaben und in begründeten Ausnahmen kleine Forschungsverbünde (mit bis zu drei Partnern an verschiedenen Einrichtungen), die sich an der Prioritätensetzung der WHO (https://www.who.int/news-room/detail/12-02-2020-world-experts-and-funders-set-priorities-for-covid-19-research) orientieren und folgende Punkte adressieren:

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung
  • Tier- und Umweltforschung über den Ursprung des Virus, einschließlich der Bekämpfungsmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Tier
  • epidemiologische Studien
  • klinische Charakterisierung und klinisches Management der durch das Virus verursachten Krankheiten
  • Infektionsprävention und -kontrolle, einschließlich der besten Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze (Forschung zur Impfstoffentwicklung und marktnahe Diagnostikaentwicklung sind nicht Gegenstand der Förderung)
  • Begleitforschung und ELSA-Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.
     

Ebenfalls gefördert werden Einzelvorhaben deutscher Antragstellender, die sich an internationalen Forschungskonsortien im Rahmen der weltweiten und von der WHO-koordinierten Forschungsantwort zu COVID-19 beteiligen wollen. Ein Antrag entsprechend der Vorgaben im Leitfaden (http://www.dlr.de/pt/Portaldata/45/Resources/Dokumente/Leitfaden/Leitfaden_covid19.pdf) ist für das deutsche Einzelvorhaben einzureichen.

Fördermöglichkeiten für eine Dauer von bis zu 18 Monaten bestehen in den folgenden Modulen:

Modul 1 - Bekämpfung von COVID-19 durch frühe klinische Studien für die Anwendung bereits zugelassener, therapeutischer Ansätze auf Sars-CoV-2

Gefördert werden frühe klinische Studien der Phase I, I/II und ggf. II, bei denen die begründete Annahme besteht, dass sie sich auf Sars-CoV-2 übertragen lassen.

Modul 2 – Kontrolle von COVID-19 durch neue therapeutische und diagnostische Ansätze

Gefördert werden:

  • klinische Studien zur Ausweitung der Diagnosemöglichkeiten zum besseren Verständnis der Serologie und damit des Infektionsverlaufs, der Wirksamkeit von neuen therapeutischen Ansätzen und der Wirksamkeit von Infektions- und Übertragungskontrollmaßnahmen
  • die Entwicklung therapeutischer Ansätze in der späten präklinischen Phase (proof-of- concept-Studien) bis zur klinischen Prüfung der Phase I.

Modul 3 – Forschung, die zum Verständnis des Virus und dessen Ausbreitung beiträgt

  • Forschung zum Ursprung des Virus und zur Übertragung zwischen Tier und Mensch
  • Forschung zu humanpathogenen Eigenschaften des Virus, Infektionsketten und Ausbreitungsbedingungen
  • Ansätze zur Prüfung der Übertragbarkeit existierender Tiermodelle auf Sars-CoV-2
  • Entwicklung neuer klinisch relevanter Tiermodelle und menschlicher Zellmodelle (z.B. Lungeninfektionsmodell)
  • Epidemiologische Ansätze
  • Infektionsprävention (keine Impfstoffentwicklung) und  –kontrolle, auch zum Schutz Beschäftigter im Gesundheitswesen
  • Forschung zu ethischen, rechtlichen und sozio-ökonomischen Implikationen (ELSA) im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen. 

Modul 4 – Unterstützung bereits laufender Forschungsprojekte zu Coronaviren

Unter Modul 4 kann für bereits laufende, öffentlich geförderte Forschungsprojekte zu Coronaviren bzw. relevanten ELSA-Forschungsprojekten an deutschen Forschungsinstitutionen eine Zuwendung für begrenzte Zusatzarbeiten (in Höhe von max. 50.000 Euro) beantragt werden.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

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