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08.05.2020

Förderung zu medizintechnischen Lösungen für eine digitale Gesundheitsversorgung

Einreichungsfrist: 15. September 2020

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen für eine digitale Gesundheitsversorgung“

Hintergrund und Förderziele 

Die zunehmende Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert die Anforderungen an eine moderne Gesundheitsversorgung und bietet zugleich Chancen für ein effizienteres Gesundheitssystem. Dieses Potenzial gilt es in Deutschland noch stärker zu nutzen. Digitale Entwicklungen können die Errungenschaften aus Informationstechnologie und Medizintechnik gezielt zusammenführen. Sie besitzen das große Potenzial, die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten und Diagnostik sowie Therapien entscheidend zu verbessern.

Zukünftig sollen schnellere, präzisere und schonendere Verfahren zur Verfügung stehen, die zur Lebensrettung, Behandlung und Heilung von Patienten dienen oder die Lebensqualität Betroffener sowie ihrer Angehörigen erhöhen. Darüber hinaus kommt es zunehmend darauf an, verschiedene bisher getrennt voneinander arbeitende Produkte und Geräte zu vernetzen, Datenströme zu verbinden und Patientendaten kontinuierlich zu erheben sowie eine datenschutzgerechte Speicherung und effiziente Analyse zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund entwickeln Medizintechnik-Unternehmen verstärkt Systemlösungen, die verschiedene Produkte und Dienstleistungen gebündelt anbieten.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, in Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für eine digitale Gesundheitsversorgung zu initiieren, die die Patientenversorgung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gleichermaßen verbessern. Die ­zunehmende Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens verändert auch die Anforderungen an eine digitale Gesundheitsversorgung und bietet zugleich Chancen für ein effizienteres Gesundheitssystem. Diesen Trend greift das Fachprogramm Medizintechnik auf.

Forschungsschwerpunkte

Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen digitalen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist ein maßgebliches Ziel der FuE-Verbundprojekte, die Unternehmen am Markt durch die standortbezogene Umsetzung der FuE-Ergebnisse in innovative Produkte aus dem Bereich der Medizintechnik nachhaltig zu stärken. Die Ergebnisse können ebenso innovative medizinische Dienstleistungen oder andere Güter der Gesundheitswirtschaft sein. Insbesondere werden branchenübergreifende Konsortien zwischen Unternehmen der Medizintechnik und der Informations- und Kommunikationstechnik gefördert, die Versorgungsabläufe mit hoher klinischer Relevanz adressieren.

Die Fördermaßnahme zielt auf medizintechnische Lösungen ab, die durch eine stärkere Digitalisierung einen signifikanten Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Diagnose − Therapie − Nachsorge/Rehabilitation erbringen.

Folgende thematische Schwerpunkte (Themenkomplexe) liegen im Fokus der Förderung:

  1. Digitale Unterstützung
  2. Digitale Therapien
  3. Integrierte Versorgungsketten
  4. Strukturen für eine digitale Gesundheitsversorgung

Des Weiteren können FuE-Vorhaben gefördert werden, die Strukturen im Gesundheitswesen mit Blick auf eine digitale Gesundheitsversorgung nachhaltig verändern oder die Voraussetzungen für die Integration innovativer medizintechnischer Lösungen in eine digitale Gesundheitsversorgung verbessern sollen. Dabei soll ein offener und sicherer Zugang für Interessenten und Akteure des Gesundheitswesens gewährleistet sein. Dies schließt FuE-Verbundvorhaben, die insbesondere regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit digitalen Medizinprodukten adressieren, ein.

Die Themenfelder sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte in nicht explizit genannten Anwendungsbereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen Beitrag zur digitalen Gesundheitsversorgung leisten.

Antragsverfahren und -frist

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist endet am 15. September 2020.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

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