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07.05.2020

Förderung internationaler Verbundvorhaben zur Bioökonomie

Einreichungsfrist: 17. August 2020

Richtlinien zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2020“

Hintergrund und Förderziele 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung (FuE) unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner, die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie1 im internationalen Kontext zu stärken. Aufbauend auf die vormalige Nationale Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 und die Nationale Politikstrategie Bioökonomie wurde im Januar 2020 die Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Dabei wird Forschung als der Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden können. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMBF gliedert sich in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie“ eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt (siehe Nummer 2).

Die neue Bioökonomiestrategie unterstützt in erheblichem Maße den Einsatz unterschiedlicher biotechnologischer Verfahren in der Industrie. Unternehmen implementieren bereits jetzt zunehmend nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei soll die Umsetzung der Bioökonomie die Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherung nicht belasten. Denn bereits heute zeichnet sich in vielen Ländern eine zunehmende Konkurrenz um die Nutzung natürlicher Ressourcen (Land und Wasser) und die Verwendung agrarischer Produkte für die unterschiedlichen Nutzungszwecke (Ernährung, stoffliche Verwertung in der industriellen Produktion sowie energetische Nutzung) ab. Hinzu kommt eine global steigende Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln, Holz und verschiedensten Arten von Agrarerzeugnissen, die direkte und indirekte Effekte auf die globale Landnutzung, für das Klima, die Bio­diversität und wichtige Ökosystemleistungen hat.

Zur Realisierung der Bioökonomie als einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise sind neben nationalen und europäischen insbesondere auch internationale Initiativen erforderlich. Es bedarf der weltweiten Zusammenarbeit, um die angestrebten Ziele zur Etablierung der Bioökonomie zu verwirklichen. Hier setzt die Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International) an. Ihr Ziel ist es, durch die Förderung von FuE-Projekten in enger Zusammenarbeit mit relevanten ausländischen Partnern zu zentralen Fragestellungen der Bioökonomie internationale Kooperationen zu stärken und aktive, tragfähige Partnerschaften aufzubauen. Hierbei sind neben technologischen Fragestellungen und Entwicklungszielen im Kontext der Bioökonomie auch systemische Ansätze und sozioökonomische Aspekte von Bedeutung.

Forschungsschwerpunkte

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie vom 15. Januar 2020 mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert die Strategie Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele zu erreichen.

Die eingereichten internationalen Projektskizzen für ausgewählte Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen der Nationalen Bioökonomiestrategie leisten. Hierbei sollen die Verbundvorhaben den Bezug zu mindestens einem der in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:

  1. biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie (Mikroorganismen; Algen, Pilze, Bakterien, Pflanzen; Insekten etc.);
  2. konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung etc.);
  3. Grenzen und Potenziale der Bioökonomie;
  4. Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze etc.);
  5. Bioökonomie und Gesellschaft (Wechselwirkungen, Zielkonflikte etc.);
  6. globale Forschungskooperationen.

Einen Schwerpunkt der Ausschreibung bilden die Themen des Bausteins „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie“. Hierzu zählen neben weiteren:

  1. Arbeiten zum Verständnis und der Modellierung von biologischen Systemen;
  2. Projektskizzen zur Erforschung und Etablierung neuartiger Produktionsorganismen für die Primärproduktion und industrielle Produktion;
  3. Forschungsansätze zur Entwicklung bzw. Weiterentwicklung innovativer biotechnologischer Verfahrenskonzepte für biobasierte Produktionssysteme sowie
  4. Forschungsarbeiten, die auf die nachhaltige Erzeugung biogener Ressourcen abzielen.

Vorhaben, die die Charakterisierung und/oder Anbauoptimierung agrarischer Primärprodukte im Partnerland zum Hauptfokus haben, können nicht gefördert werden. Projektskizzen, deren Fokus ausschließlich auf dem Bereich Bioenergie (energetische Nutzung von Biomasse) liegt, können ebenfalls nicht gefördert werden. Ausgenommen hiervon sind jedoch Forschungsvorhaben zur biologischen C1-Fixierung/-Nutzung mithilfe von Mikroorganismen. Weiter­gehende Erläuterungen zu den förderfähigen Themen können beim zuständigen Projektträger (siehe Nummer 7.1) eingeholt werden.

Die internationale Kooperation innerhalb der Verbundvorhaben und der dadurch entstehende Mehrwert für beide Länder bei der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International).

Antragsverfahren und -frist

In der ersten Stufe sind dem Projektträger Jülich elektronisch Projektskizzen in englischer Sprache über das Internet-Portal www.bioeconomy-international.de vorzulegen. Die Projektskizzen müssen alle notwendigen Informationen enthalten, um eine abschließende fachliche Begutachtung anhand der unten genannten Kriterien zu erlauben. Weitere Informationen zu Inhalt und Gliederung der Skizze sind im Portal www.bioeconomy-international.de veröffentlicht.

Das Hochladen der Projektskizzen im Internet-Portal www.bioeconomy-international.de muss bis zum 17. August 2020, 11.00 Uhr CEST, abgeschlossen sein. Das Internet-Portal wird mit Ablauf dieser Deadline geschlossen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem genannten Zeitpunkt oder unvollständig eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Einreichung der Projektskizze oder Teile der Projektskizze per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

 

Vollständige Richtlinie und weitere Informationen: Förderaufruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

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