Förderung zur Produktion innovativer Schutzausrüstung
Einreichungsfrist: 31. Dezember 2021
Dies umfasst persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/24 (PSA-VO) sowie medizinische Schutzausrüstung gem. der Verordung (EU) 2017/745 (MedProdVO). Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette angesprochen. Die Förderung soll dazu beitragen die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und somit die Sicherung der Versorgung von Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere Anstrengungen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschung und Entwicklung sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.