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19.04.2023

Richtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm)

Im Rahmen des BMUV-Umweltinnovationsprogramm werden fortlaufend investive Demonstrationsvorhaben gefördert, die innovative Verfahren oder Verfahrenskombinationen nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen angewandt werden können.

Herausforderungen im Umweltschutz sind ein stetiger und wirksamer Treiber für Innovationen. Der Einsatz neuer fortschrittlicher Technologien, die Beiträge zum Erreichen von Umweltschutzzielen und zur nachhaltigen Entwicklung leisten, kann Unternehmen in Deutschland gleichzeitig wichtige Chancen eröffnen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Gerade bei der erstmaligen Überführung von Umweltschutzinnovationen aus der Phase der Forschung und Entwicklung in die praktische Anwendung bestehen im Vergleich zur Anwendung bereits bewährter Verfahren nicht zu vernachlässigende Kostennachteile sowie technische und wirtschaftliche Risiken.

Das Umweltinnovationsprogramm greift diese Erkenntnisse konsequent auf und zielt auf die Zusammenführung von Innovationsstärkung und Umweltschutzpolitik auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Das Programm soll zur Erreichung von Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen insbesondere in den Bereichen Industrie, Innovation und Infrastruktur (Sustainable Development Goal 9 [SDG 9]), nachhaltiger Konsum und Produktion (SDG 12) und Klimaschutz (SDG 13) beitragen. Die jeweiligen Beiträge zu den Nachhaltigkeitszielen werden erfasst (SDG-Mapping) und als prüfbare Indikatoren in die Erfolgskontrolle des Förderprogramms einfließen. Mit der Umsetzung der innovativen Vorhaben soll direkt ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung von Umweltbelastungen geleistet sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) begünstigt werden. Die geförderten Vorhaben
sollen demonstrieren, dass eine Investition in ein die Umwelt entlastendes Verfahren sowohl ökologisch als auch ökonomisch erfolgreich sein kann. Die Vorhaben sollen zur Nachahmung anregen und somit eine Verbreitung der Innovationen unterstützen. Die angestrebte Multiplikatorwirkung wird regelmäßig durch entsprechende fokussierte Evaluierungen überprüft und bewertet.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie investive Demonstrationsvorhaben, die erstmalig in Deutschland in
großtechnischem Maßstab aufzeigen, wie innovative Verfahren oder Verfahrenskombinationen nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen angewandt werden können.

Zum Download der Richtlinie

 

 

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