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20.06.2023

EU- Förderung: BOOSTING DIGITAL SKILLS

Im Rahmen des Programms „DIGITAL EUROPE" legt die EU mit der aktuellen Ausschreibung "Boosting Digital Skills" einen Schwerpunkt auf die Förderung von Digitalen Kompetenzen insbesondere bei jungen Mädchen und Frauen. 

Um den erheblichen Mangel an Branchenspezialisten, die fortschrittliche digitale Technologien und IKT-Spezialisten einsetzen, zu füllen, ist es notwendig, den Pool von Schülern zu vergrößern, die letztendlich daran interessiert wären, MINT und IKT zu studieren, wobei der Schwerpunkt auf Mädchen und Frauen liegt, die im digitalen Bereich weitestgehend unterrepräsentiert sind. Die Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen von einem frühen und kontinuierlichen Alter ist von entscheidender Bedeutung für die Beeinflussung des Niveaus der digitalen Kompetenzen der EU-Bevölkerung und der Zahl der männlichen und weiblichen Studierenden, die Studien und Karriere in den IKT berücksichtigen werden. Darüber hinaus zeigt sich, dass Schülerinnen und Schüler, die bereits früh am Lernen des Programmierens oder des rechnerischen Denkens beteiligt sind, eher IKT- oder digitale Bereiche studieren, was sich beispielsweise auf die Zahl der Mädchen, die sich für diesen Studienpfad entscheiden, auswirkt.

In den bilateralen Dialogen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des strukturierten Dialogs über digitale Bildung und Kompetenzen forderten viele innovative Ansätze, um junge Menschen und insbesondere Mädchen ab der Grundschule (oder noch früher) für digitale Karrieren zu gewinnen und einen Gedankenwechsel in ihrer Wahrnehmung zu fördern. Diese Maßnahme wird daher gezielte Maßnahmen umfassen, um Mädchen und Frauen zu ermutigen, an digitalen Studien teilzunehmen.

Erwartetes Ergebnis

  • Stärkere Zusammenarbeit zwischen Primar-, Sekundar- und Berufsbildungsschulen sowie tertiärer Bildung und Forschung, um die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die sich für ein digitales Studium anmelden, mit dem Ziel der Geschlechterkonvergenz zu erhöhen. Dies wird zur Entwicklung von fühlen:
    • Sommerschulen
    • Fachinformation und Karrieretage
    • Verbreitungs- und Öffentlichkeitsarbeit, z. B. EU Code Week

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen) und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben. Deutschland zählt zu den förderfähigen Ländern.

Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 26. September 2023, 17.00 Uhr.

 

Weitere Informationen zur Ausschreibung

 

 

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