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13.07.2023

Förderrichtlinie: DATIpilot – Fördern und Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI

Projektskizzen können bis spätestens 31. August 2023 eingereicht werden. 

Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) fördert Projektideen, die innovative Lösungen für gesellschaftliche oder wirtschaftliche Herausforderungen in einem Themenfeld oder Region bieten. 

Im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode (2021 bis 2025) verpflichtet sich die Bundesregierung zu einer Förderpolitik, die Transfer und Innovation modernisiert. Hierfür soll die Innovationskraft der Regionen und ihrer Akteure stärker nutzbar gemacht werden, indem regionale sowie überregionale Innovationsökosysteme gestärkt werden und in diesen die Entstehung Sozialer und technologischer Innovationen beschleunigt wird. Zu diesem Zweck wird die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) gegründet.

Mit der DATI sollen neue Wege in der Förderung beschritten werden. Die DATI geht – thematisch offen – von den Interessen, Kompetenzen und Bedarfen vor Ort aus. Akteure mit vielversprechenden Ideen werden einfach, schnell und bedarfsgerecht unterstützt. Die DATI setzt dabei auf Innovationscommunities, in denen Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung gemeinsam innovative Lösungen für gesellschaftliche oder wirtschaftliche Herausforderungen in einem Themenfeld oder einer Region erarbeiten. Hierbei kommt (auch) den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie den Universitäten eine zentrale Rolle zu. Sie können – ebenso wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – Impulsgeber für den Austausch und die Ko-Kreation von Wissen und Technologien mit Anwendungspartnern aus der Praxis, kurzum „Transfer“, sein. Dieser forschungsbasierte Transfer trägt maßgeblich dazu bei, dass Innovationen entwickelt und umgesetzt werden. Zentrales Ziel der DATI ist es daher, den Transfer zu verbessern und zu beschleunigen und damit den Innovationsstandort Deutschland insgesamt zu stärken.

Zielgruppe und Förderziel

Die Förderung richtet sich daher insbesondere an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen, insbesondere HAW sowie Universitäten, und Forschungseinrichtungen sowie Akteurinnen und Akteure aus der Praxis, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. 

Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus der Praxis anwendungsorientierte Forschungsansätze auszubauen und neue Zugänge für forschungsbasierten Transfer zu entwickeln und zu erproben. Dies ist auf zwei Ebenen möglich:

  • Einzelne Akteurinnen und Akteure (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) können in „Innovationssprints“ eine konkrete, kreative Transfer- oder Innovationsidee erproben oder weiterentwickeln (Modul 1).
  • Es können „Innovationscommunities“ aufgebaut oder weiterentwickelt werden, in denen mehrere Partnereinrichtungen aus der Wissenschaft und der Praxis gemeinsam den forschungsbasierten Transfer und die Entwicklung von Innovationen in einem selbstdefinierten Themenfeld vorantreiben (Modul 2).

Die Förderung ist offen für alle Themen und fachlichen Schwerpunkte. Adressiert werden explizit alle Innovationsarten, wie zum Beispiel technologische Innovationen, neue Geschäftsmodelle und Soziale Innovationen. 

Bis spätestens 31. August 2023 können Projektskizzen als Teil der ersten Verfahrensstufe dem Projekträger vorgelegt werden. 

Zur offiziellen Bekanntmachung

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