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29.08.2023

Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung | Ihre Meinung ist gefragt!

Zur Umsetzung eines Reallabore-Gesetz startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine bundesweite Umfrage

Wie schaffen wir einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore? Wo sind neue Freiräume für die Erprobung von für Innovationen notwendig, welche Standards und ergänzenden Maßnahmen braucht es? Zur Vorbereitung eines Reallabore-Gesetzes hat das BMWK einen öffentlichen Konsultationsprozess gestartet. Alle betroffenen Organisationen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, ihre Vorschläge und Ideen bis zum 29. September 2023 digital zu übermitteln.

© Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Reallabore sind ein Schlüssel für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie bringen neue Technologien und innovative Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind, schnell und sicher in die Anwendung. Gleichzeitig zeigen sie, wie Innovationen in Zukunft rechtlich geregelt werden sollten, damit am Ende alle von ihnen profitieren.

Zum digitalen Fragebogen.

Hier finden Sie das Grünbuch Reallabore als Grundlage für diese Konsultation.

Die Beantwortung der Fragen ist über eine digitale Eingabemaske bis zum 29. September 2023 möglich.

 

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, ein Reallabore-Gesetz zu schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovation ermöglicht. In der Umsetzung der Reallabore-Strategie wurden bereits wichtige neue Erprobungsmöglichkeiten geschaffen und Erfahrungen gewonnen, welche Rahmenbedingungen Reallabore brauchen, um erfolgreich zu sein. Studien, Leitfäden sowie der Austausch im Netzwerk Reallabore haben wichtige Impulse geliefert. Dennoch stellen sich angesichts der Vielzahl der potenziellen neuen Anwendungsfelder eines Reallabore-Gesetzes und der Komplexität und Dynamik des Themas viele offene Fragen.

Vor diesem Hintergrund führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine breite Konsultation zum Reallabore-Gesetz und zu weiteren Maßnahmen durch. Betroffene Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern sind im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens eingeladen, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes sowie weiterer Maßnahmen ein. Die Ergebnisse aus der Konsultation, die nicht die Bundes-Kompetenz betreffen, werden je nach Zuständigkeit an den bestehenden Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore bzw. die Europäische Kommission weitergegeben.

Das Grünbuch Reallabore ist die Grundlage für diese Konsultation. Das Grünbuch basiert auf einem bereits im September 2021 veröffentlichten Konzept des BMWK für ein Reallabore-Gesetz. Es beschreibt die Ausgangslage, macht konkrete Vorschläge und stellt offene Fragen zu den vier Elementen des BMWK-Konzeptes:

  1. Übergreifende Standards für Reallabore
  2. Rechtliche Grundlagen für neue Reallabore in wichtigen Innovationsbereichen.
  3. Ergänzend: Ein Experimentierklausel-Check in der Gesetzgebung
  4. Ergänzend: ein One-Stop-Shop Reallabore (OSS) als zentrale Anlaufstelle für die Praxis und für den Wissenstransfer. Hier steht ein umfassendes Konzept für einen solchen One-Stop-Shop Reallabore zum Download zur Verfügung.

Bei inhaltlichen Fragen zur Konsultation richten Sie sich gerne an das Team der Geschäftsstelle Reallabore (reallabore@bmwk.bund.de), bei technischen Problemen an unseren technischen Support (bmwk.technik@db-n.com).

Das BMWK dankt allen Teilnehmenden der Konsultation vorab sehr herzlich für Ihr Engagement und Ihre Vorschläge.

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