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29.09.2023

Förderrichtlinie zum Thema Innovationen für zukunftsweisende Produktionssysteme in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger die Skizzen bis spätestens Mittwoch, den 24. Januar 2024 vorzulegen.

Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nicht-technischen Innovationen in Deutschland. Gefördert werden Projekte aus Themenbereichen wie Agrartechnik, Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, -haltung und -gesundheit, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Ernährung, Lebensmittelherstellung sowie Aquakultur und Fischerei. 

Innovationen sind für den gesamten landwirtschaftlichen Sektor essenziell, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Innovationsprogramm des BMEL aktiviert und bündelt das große Ideenpotenzial aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Das Programm beinhaltet die Unterstützung von:

  • anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nicht-technischen Entwicklungen erhöhen,
  • Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit,
  • Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder,
  • Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers.

Durch die Förderung sollen schnell und gezielt Impulse gesetzt werden, die kurz-, mittel- und langfristig ausgerichtet sind auf:

  • eine nachhaltige, insbesondere umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft,
  • die Schonung natürlicher Ressourcen,
  • die Förderung einer gesunderhaltenden Ernährung,
  • einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimaveränderungen,
  • die Stärkung der Innovationskraft, insbesondere durch Zusammenarbeit von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen,
  • die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • die Nutzung moderner, insbesondere digitaler Technik,
  • die Stärkung des ländlichen Raums,
  • die Verbesserung der Verbraucherinformation und
  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Wer kann gefördert werden?

  • Alle gewerblichen Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland,
  • Forschungseinrichtungen in Verbindung mit einem gewerblichen Unternehmen und
  • sonstige natürliche oder juristische Personen wie Vereine oder Verbände in Zusammenarbeit mit einem gewerblichen Unternehmen.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie

Hessen Trade & Invest GmbH
Technologieland Hessen

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    Tel +49 611 95017-8672
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