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21.02.2024

Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“

Die themen- bzw. technologieoffene Förderrichtlinie soll die Stärkung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses vorantreiben.

Zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung sowie der Schutz von Klima und Umwelt. Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie strebt die Bundesregierung nach dem Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Ökonomie.

Ziel der Förderinitiative „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ ist es, wissenschaftlichen Nachwuchs für diesen Transformationsprozess vorzubereiten und für attraktive Karriereperspektiven in Wissenschaft und Wirtschaft zu qualifizieren. Durch diese Nachwuchskräfte sollen innovative Anwendungen für die Bioökonomie aufgezeigt und entwickelt werden, in denen der Nachhaltigkeitsgedanke von Beginn an stringent mitgedacht wird.

Die Förderrichtlinie dient durch ihre Stärkung und Qualifikation des Nachwuchses der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie.

Zuwendungszweck der Förderinitiative ist es, jungen, talentierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie ein verlässliches und attraktives Umfeld zu bieten, um sich intensiv mit Themen der Bioökonomie zu beschäftigen und sich mit eigenständigen und ambitionierten Forschungsarbeiten weiter zu qualifizieren.

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. 

Die Förderung beabsichtigt, den Wandel zu einer Bioökonomie durch neue Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software wegweisend zu katalysieren; dabei ist sie themen- beziehungsweise technologieoffen. Die Forschungsarbeiten sollten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt sein und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern. 

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). 

Als Vorlagefristen für Projektskizzen gelten der 15. April 2024, der 15. April 2025 und der 15. April 2026.

Zur Förderrichtlinie

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