Art und Umfang der Förderung
Die EU fördert Ihr innovatives Projekt mit bis zu 50% und reduziert damit Ihr Innovationsrisiko. Im Fokus der Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE).
Technologie und Innovation (themenoffen)
Die Förderung ist für Unternehmen in allen Branchen und Anwendungen offen. Der Schwerpunkt Ihres FuE-Vorhabens sollte in einem der folgenden Technologiefelder liegen:
- Life Sciences, Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft
- Umwelttechnologie, Energietechnologie und Ressourceneffizienz
- Informations- und Kommunikationstechnologie, Digitalisierung
- Produktion, Automatisierung und Systemtechnik
- Material- und Nanotechnologie
- Finanzwirtschaft
Die Förderquote beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens. Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss und lässt großvolumige Projekte zu.
Spezielle Programme zur CO2-Reduktion finden Sie unter PIUS FÖRDERUNG (KMU) und PIUS-Innovativ (alle Unternehmensgrößen).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Förderfähig sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Kommunen sind nicht antragsberechtigt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden sowohl einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch Verbundvorhaben.
Die Aufwendungen von Großunternehmen in Verbundvorhaben werden nicht gefördert.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Sie können Ihre Idee in Form einer Projektskizze bei der Hessen Agentur einreichen. Zur Formulierung der Projektskizze nutzen Sie bitte die Vorlage Gliederung für die inhaltliche Beschreibung eines FuE-Vorhabens.
Gerne beraten die Kollegen der Hessen Agentur Sie im Vorfeld zu inhaltlichen und fachlichen Fragen bzw. stehen für eine Vorab-Prüfung Ihrer Projektskizze zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben dürfen. Im Erfolgsfall werden Sie in einem zweiten Schritt zur formalen Antragstellung bei der Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) aufgefordert.
Fakten zum Förderprogramm
- Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen/Europäische Union
- Inhalte: Schaffung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
- Laufzeit: 2018 bis 2022
- Projektskizze bis zum 30. Juni 2020
- Termine der Gremiumssitzung finden Sie hier
- Einreichung: jederzeit möglich