Förderung von modellhaften Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Einreichungen aktuell nicht mehr möglich

 

Aufgrund der Auslastung ist eine Antragstellung in der laufenden Förderperiode nicht mehr möglich.
Sobald uns nähere Informationen zum nächsten Förderzeitraum vorliegen, werden Sie diese hier finden.

Kleine und mittlere Unternehmen aufgepasst

Sichern Sie sich bis zu 50 % Förderung für Ihre Projekte in Forschung & Entwicklung

  • Wir fördern Einzelvorhaben und Verbundprojekte
  • Die Förderung ist für alle Branchen und Anwendungen offen
  • Unsere Förderexperten begleiten Sie umfassend - von der Idee bis zum Projektabschluss
FÖRDERUNG VON MODELLHAFTEN FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSVORHABEN

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen fördert aus Mitteln der Europäischen Union (EU) innovative Vorhaben zur Schaffung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Art und Umfang der Förderung

Die EU fördert Ihr innovatives Projekt mit bis zu 50% und reduziert damit Ihr Innovationsrisiko. Im Fokus der Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE).

Technologie und Innovation (themenoffen)

Die Förderung ist für Unternehmen in allen Branchen und Anwendungen offen. Der Schwerpunkt Ihres FuE-Vorhabens sollte in einem der folgenden Technologiefelder liegen:

  • Life Sciences, Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft
  • Umwelttechnologie, Energietechnologie und Ressourceneffizienz
  • Informations- und Kommunikationstechnologie, Digitalisierung
  • Produktion, Automatisierung und Systemtechnik
  • Material- und Nanotechnologie
  • Finanzwirtschaft

Die Förderquote beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens. Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss und lässt großvolumige Projekte zu.

Spezielle Programme zur CO2-Reduktion finden Sie unter PIUS FÖRDERUNG (KMU) und PIUS-Innovativ (alle Unternehmensgrößen).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.

Förderfähig sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Kommunen sind nicht antragsberechtigt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden sowohl einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch Verbundvorhaben.

Die Aufwendungen von Großunternehmen in Verbundvorhaben werden nicht gefördert.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Sie können Ihre Idee in Form einer Projektskizze bei der Hessen Agentur einreichen. Zur Formulierung der Projektskizze nutzen Sie bitte die Vorlage Gliederung für die inhaltliche Beschreibung eines FuE-Vorhabens.

Gerne beraten die Kollegen der Hessen Agentur Sie im Vorfeld zu inhaltlichen und fachlichen Fragen bzw. stehen für eine Vorab-Prüfung Ihrer Projektskizze zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben dürfen. Im Erfolgsfall werden Sie in einem zweiten Schritt zur formalen Antragstellung bei der Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) aufgefordert.

Fakten zum Förderprogramm

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen/Europäische Union
  • Inhalte: Schaffung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Laufzeit: 2018 bis 2022
  • Projektskizze bis zum 30. Juni 2020
  • Termine der Gremiumssitzung finden Sie hier
  • Einreichung: jederzeit möglich

 

Merkblatt Modellhafte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Downloads

Gliederung für die inhaltliche Beschreibung eines FuE-Vorhabens
Bitte nutzen Sie diese Word-Vorlage und senden Sie die Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens an die unten genannten Kollegen der Hessen Agentur.

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