Reallabore

Von der Forschung in die Praxis


Einstieg

Reallabore als Innovationsbeschleuniger

Reallabore sind befristete Testräume für innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze. In Reallaboren können Innovationen mit ihren Risiken und Chancen in einer geschützten, realen Umgebung für einen definierten Zeitraum ausgetestet werden. Durch die Beteiligung der jeweils zuständigen Behörden sowie von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft sollen die gewonnenen Erkenntnisse den Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis beschleunigen. Regulatorisches Lernen, also die schnellere und zielgerichtete Weiterentwicklung des geltenden Rechtsrahmens unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, soll das Innovationspotenzial stärken.

Hinweis: Reallabore sind kein rechtsfreier Raum. Grundlegende Schutzgesetze, wie beispielsweise DSGVO, Umwelt- und Sicherheitsrecht oder Verbraucher- und Arbeitsschutzrecht, bleiben wirksam. Allerdings können die sogenannten Erprobungsklauseln einzelne, befristete Ausnahmeregelungen für das Einsatzszenario des Reallabors erlauben.

 

Die Bereiche sind vielfältig und thematisch nicht begrenzt. Einsatzfelder mit hohem Innovationspotenzial finden sich häufig in den Bereichen Mobilität, Energie, Gesundheit, Smart City, Industrie 4.0, Digitalisierung, Plattformökonomie und Künstliche Intelligenz. Auch nicht-technologische Einsatzfelder sind möglich.

Hinweis: Reallabore können nicht nur in Unternehmen und Forschungseinrichtungen eingerichtet werden, auch Verwaltungsbehörden und Kommunen können innovative Prozesse testen.

 


Gesetzeslage

Zwei Gesetze - für Unternehmen und für Kommunen

Bundeserprobungsgesetz – BErpG

Zur Förderung der Erprobung von Innovationen und neuen Verwaltungsverfahren in Reallaboren sowie des regulatorischen Lernens wurde das Bundeserprobungsgesetz (Bundeserprobungsgesetz – BErpG) beschlossen. Darüber hinaus regelt es verschiedene fachgesetzliche Experimentierklauseln. Die Rahmenbedingungen für alle Innovationsbereiche werden hierdurch verbessert und vereinfacht. Auch die Verschlankung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren wird ermöglicht, da das Gesetz Behörden erlaubt, effizientere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren zu testen.

Kommunales Flexibilisierungsgesetz – KommFlexG

Das Kommunale Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) ermöglicht kommunalen Körperschaften, sich auf Antrag für bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards befreien zu lassen. Ziel ist es, kommunale Körperschaften von bürokratischen Standards zu entlasten und ihnen die Gelegenheit zu bieten, alternative Formen der Aufgabenerfüllung zeitlich befristet zu erproben. Dadurch sollen Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht oder kostengünstiger gestaltet werden.

Vorteile eines Reallabors

Innovationsrisiken reduzieren

Reallabore schaffen die Möglichkeit, neue Lösungen unter realen Bedingungen zu erproben und frühzeitig Erkenntnisse zu gewinnen. Dadurch lassen sich Risiken besser einschätzen und Lösungen vor einer breiteren Umsetzung gezielt weiterentwickeln.

Identifikation regulatorischer Anpassungsbedarfe

Bestehende regulatorische Rahmenbedingungen können Innovationen erschweren. Durch die gezielte und zügige Einbindung der gewonnenen Praxiserfahrungen in Gesetzgebungsprozesse ist eine aktive Mitwirkung an der Weiterentwicklung dieser Rahmenbedingungen möglich.

Beschleunigung von Markteinführungen

Reallabore ermöglichen es, innovative Lösungen frühzeitig unter realen Markt- und Anwendungsbedingungen zu erproben. Erkenntnisse aus der Praxis können direkt in die Weiterentwicklung einfließen und dazu beitragen, den Weg von der Entwicklung bis zur Markteinführung zu verkürzen.

Reduktion der Berichtspflichten

Während der Laufzeit eines Reallabors werden administrative Anforderungen und Berichtspflichten reduziert. Dadurch fließen weniger Ressourcen in die Dokumentation und mehr Kapazitäten in die Entwicklung und praktische Erprobung innovativer Lösungen.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Standorts

Gute Rahmenbedingungen zur Innovationsförderung schaffen Wettbewerbsvorteile für Unternehmen und neue Investitionsanreize. Zudem werden zusätzliche Innovationsimpulse für den Wirtschaftsstandort gesetzt.

Netzwerke und Wissenstransfer stärken

Reallabore bringen Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und weitere Akteure zur Beantwortung konkreter Fragestellungen zusammen. So werden Erfahrungen und Wissen geteilt, neue Kooperationen entstehen und Lösungen können schneller in weitere Unternehmen und Anwendungsfelder übertragen werden.


Voraussetzungen

Wann ist die Einrichtung eines Reallabors sinnvoll – und wann nicht?

Reallabore sind eine geeignete Lösung, wenn ...

  • eine Innovation im Realbetrieb für einen befristeten Zeitraum getestet werden muss,
  • rechtliche Unsicherheit oder Hürden bestehen,
  • mehrere Akteure beteiligt sind (bspw. Unternehmen, Forschungs-institute, Kommunen),
  • ein Lern- und Transferziel besteht,
  • das Risiko kontrollierbar begrenzt werden kann.

Reallabore sind keine geeignete Lösung, wenn ...

  • eine rein interne Produktentwicklung getestet werden soll,
  • kaum öffentliches Interesse oder öffentlicher Mehrwert vorliegt,
  • die bestehende Rechtslage klar und ohne Innovationsbedarf ist,
  • eine Testumgebung dauerhaft etabliert werden soll.
Erste Schritte zum Reallabor

Hier finden Sie die wichtigsten Leitfragen zur Errichtung eines Reallabors. Die Reallabor-Checkliste steht auch als Download zur Verfügung. 

1. Zielsetzung: Herausforderung und Experimentierraum definieren

Leitfragen:
  • Welches Problem soll konkret gelöst oder welche Innovation getestet werden?
  • Welches Ziel soll erreicht werden? Was ist nicht Teil der Erprobung?
  • Was ist ein realistischer Zeitraum für die Erprobung? An welchem Standort soll die Erprobung durchgeführt werden?
To do: Start einer Projektskizze mit relevanten Informationen zu Zeitrahmen, Fachgebiet, Zielformulierung und regulatorischen Herausforderungen sowie möglichen Sicherheitsaspekten.

2. Partner gewinnen und zusammenbringen

Ein Reallabor erfordert in der Regel einen Verbund aus den folgenden Akteuren (weitere Akteure sind möglich):
 
  • Projektträger (Unternehmen/Kommune/Behörden
  • öffentliche Verwaltung
  • wissenschaftliche Begleitung.
 
Leitfragen:
  • Wer sind die relevanten Ansprechpersonen?
  • Welche Aufgaben/Funktionen sollen die jeweiligen Akteure erfüllen (Kernakteure, aktive Mitwirkung, punktuelle Beteiligung, weiteres Umfeld)?

 

To do: Ansprache der Akteure und Klärung der Verantwortlichkeiten und der verfügbaren Ressourcen.

3. Rechts- und Risikoprüfung

Leitfragen:
  • Welche konkreten rechtlichen Hürden gibt es? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen berührt das Reallabor (beispielsweise Fachgesetze, Datenschutz)?
  • Welche Behörden müssen eingebunden werden?
  • Welche Risiken sind erwartbar? Müssen Vorkehrungen getroffen werden?
  • Welche Haftungsrisiken müssen abgesichert werden?
  • Wo besteht ein Forschungshindernis? Muss eine Erprobungsklausel beantragt werden?

 

To do: Informieren Sie sich auf der Seite des Reallabore-Innovationsportals über schon bestehende Experimentierklauseln oder passende Ansprechpartner!

4. Ressourcen und Finanzierung

Leitfragen:
  •   Sind die benötigten personellen Ressourcen vorhanden?
  •   Wie wird das Vorhaben finanziert und ist diese Finanzierung gesichert?

 

To do: Informieren Sie sich zu möglichen Förderprogrammen oder Finanzierungsmöglichkeiten. Auch hier bietet das Reallabore-Innovationsportal hilfreiche Tipps und Optionen.

5. Erproben, Monitoren und Nachsteuern

Leitfragen:
  • Wie soll die Erprobung ablaufen?Welche Indikatoren sind zur Erreichung des Reallabor-Ziels geeignet und messbar?
  • Gibt es bereits Erfahrungen und Daten, die genutzt werden können?
  • Welche Meilensteine sind zu erreichen?
  • Muss die Erprobung womöglich an neue Erkenntnisse während des Prozesses angepasst werden?
  • Welche Berichtspflichten ergeben sich aus der Erprobung?

 

To do: In Absprache mit den beteiligten Akteuren sollte der Projektträger einen realistischen Projektplan mit regelmäßigen Austausch-Formaten zum Projektstatus, an denen die Projektakteure und Stakeholder beteiligt sind, erstellen.

6. Wissenstransfer

Leitfragen:
  • Wie kann der Übergang in die Wirtschaft gut gelingen?
  • Lassen sich die Ergebnisse auf andere Anwendungsfelder übertragen oder skalieren?

 

To do: Das Reallabore-Innovationsportal unterstützt den Transfer von Erkenntnissen aus der Reallabore-Praxis in Gesetze und Verordnungen. Eine Eintragung des geplanten Reallabors ist notwendig.

7. Regulatorisches Lernen

Info: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellt in regelmäßigen Abständen einen Monitoringbericht, in dem die Erfahrungen und die Erkenntnisse aus den durchgeführten Maßnahmen dargestellt werden. Idealerweise sollen die Erkenntnisse des Reallabors zeitnah in zukünftige Regulierungen überführt werden.


Unterstützung

Das Reallabore-Innovationsportal unterstützt Sie

Das Reallabore-Innovationsportal (www.reallabore-innovationsportal.de) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist die zentrale Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer zum Thema Reallabore und Experimentierklauseln. Hier finden Sie passgenaue Unterstützung für Ihr Anliegen, ganz gleich in welchem Status Sie sich aktuell befinden.

Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Innovatorinnen und Innovatoren aus Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft als auch an die Verwaltung auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Das Angebot umfasst unter anderem:

  • Infos zu Genehmigungen, Durchführung, Evaluation, Skalierung, Wissenstransfer, Transfer in Dauerbetrieb) sowie Fachwissen zu Technologien und Innovationen
  • Vermittlung an Expertinnen und Experten aus zehn Fachgruppen zu Innovationsthemen
  • Mentoringprogramm zur Begleitung von Reallaboren
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Projektpartnerinnen und Projektpartner
  • Kontaktaufbau zu passenden Ansprechstellen in Behörden
  • Praktische Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten, relevanten Rechtsgebieten und weiterführenden Informationen

Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle unterstützt bei der Standardbefreiung

Die Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle (https://beratungszentrum.hessen.de/befreiung-von-landesrechtlichen-standards-kommflex) des Hessischen Innenministeriums berät Sie zu allen Fragen bezüglich der Befreiung von landesrechtlichen Standards für maximal vier Jahre.

Das sogenannte Standardbefreiungsgesetz ist Teil des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes (KommFlexG) und ermöglicht die Durchführung von Modellvorhaben oder innovativen Lösungen um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen oder kostengünstiger zu gestalten.  

Auf der Webseite finden Sie weitere Informationen zur Zielsetzung des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes, Voraussetzungen, Antragsstellung und eine Übersicht bereits genehmigter Anträge.

Hessen Trade & Invest GmbH
Technologieland Hessen

  • Mainzer Str. 118
    65189 Wiesbaden
    Tel +49 611 95017-8672
    info@technologieland-hessen.de

  • Logo Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Projektträger: Logo Hessen Trade & Invest