Reallabore sind befristete Testräume für innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze. In Reallaboren können Innovationen mit ihren Risiken und Chancen in einer geschützten, realen Umgebung für einen definierten Zeitraum ausgetestet werden. Durch die Beteiligung der jeweils zuständigen Behörden sowie von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft sollen die gewonnenen Erkenntnisse den Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis beschleunigen. Regulatorisches Lernen, also die schnellere und zielgerichtete Weiterentwicklung des geltenden Rechtsrahmens unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, soll das Innovationspotenzial stärken.
Hinweis: Reallabore sind kein rechtsfreier Raum. Grundlegende Schutzgesetze, wie beispielsweise DSGVO, Umwelt- und Sicherheitsrecht oder Verbraucher- und Arbeitsschutzrecht, bleiben wirksam. Allerdings können die sogenannten Erprobungsklauseln einzelne, befristete Ausnahmeregelungen für das Einsatzszenario des Reallabors erlauben.
Die Bereiche sind vielfältig und thematisch nicht begrenzt. Einsatzfelder mit hohem Innovationspotenzial finden sich häufig in den Bereichen Mobilität, Energie, Gesundheit, Smart City, Industrie 4.0, Digitalisierung, Plattformökonomie und Künstliche Intelligenz. Auch nicht-technologische Einsatzfelder sind möglich.
Hinweis: Reallabore können nicht nur in Unternehmen und Forschungseinrichtungen eingerichtet werden, auch Verwaltungsbehörden und Kommunen können innovative Prozesse testen.