F&E-Förderung für eine effiziente Kreislaufwirtschaft

Mit dem Klimaplan schafft Hessen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Zukunft des Standorts Hessen. Der nachhaltige Umbau zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft in Hessen spielt dabei eine zentrale Rolle.

Das Ressourcenwendepaket Hessen soll den nachhaltigen Wandel der hessischen Wirtschaft beschleunigen. Kleine, mittlere und große hessische Unternehmen können bei der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Fokus auf innovativen Technologien für eine effiziente Kreislaufwirtschaft finanzielle Unterstützung erhalten.  

Der Klimaplan Hessen hat die Industrie als eines der zehn Handlungsfelder ausgemacht. Um hessische Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen zu unterstützen, wird sowohl kleinen als auch großen Unternehmen im Rahmen des Hessischen Klimaplans mit dem Ressourcenwendepaket ein neues Förderprogramm für finanzielle Unterstützung geboten.  

Das Ressourcenwendepaket verfolgt drei zentrale Ziele im Bereich Industrie:

  • Die Entwicklung von Technologien für das Schließen von Stoffkreisläufen (Sortier- und Recyclingtechnologien)
  • Erhöhung des Rezyklateinsatzes
  • Schaffung weiterer innovativer Lösungen für den Übergang hin zu einer Kreislaufwirtschaft

Das Förderprogramm - Kurz erklärt

Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst (die ausführliche Beschreibung des Förderprogramms finden Sie im Merkblatt im unteren Bereich dieser Seite):

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben - sowohl einzeln als auch im Verbund.

Was wird gefördert?

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.

Die geförderten Vorhaben sollen mindestens einen Technologiereifegrad (TRL) von 4 und höchstens von 8 anstreben - siehe auch TRL-Skala weiter unten.

 
 

Welche konkreten Kosten werden im Rahmen eines F&E-Vorhabens übernommen?

Personalkosten: 
Kosten für Personal mit Forschungs- & Entwicklungsaufgaben, technische Fachkräfte und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden.

Sachkosten:
Kosten für Instrumente und Ausrüstung. Wenn diese nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt die Wertminderung bei linearer Abschreibung während der Dauer des Vorhabens als förderfähig

Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm's-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.

Gemeinkosten:
Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen.

Wie lauten die Förderkonditionen?

Die Zuwendung beträgt für industrielle Forschung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bei der experimentellen Entwicklung staffeln sich die maximalen Förderquoten wie folgt: 

- bis zu 45 Prozent bei kleineren Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter)
- bis zu 35 Prozent bei mittleren Unternehmen (50-249 Mitarbeiter)
- bis zu 25 Prozent bei großen Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter)
 
Ein geplantes Fördervorhaben sollte aus mindestens 100.000 Euro förderfähiger Kosten bestehen und max. drei Jahre dauern. Die Förderung beträgt nicht mehr als 1 Millionen Euro pro Vorhaben
 
Die Zuwendung für experimentelle Entwicklung kann sich unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 um zusätzlich 15 Prozent auf max. 50 Prozent erhöhen, wenn ein Verbundvorhaben vorliegt, von dem mindestens ein Unternehmen ein KMU ist (wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten bestreitet). 
 
*Quelle: ec.europa.eu

Wie läuft das Verfahren?

Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich an die zuständige Bewilligungsbehörde, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - WIBank, zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme erfolgt durch die zuständige Bewilligungsbehörde.

Das F&E-Vorhaben ist in einer Vorhabenbeschreibung auf Grundlage einer durch die Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Vorlage (im Downloadbereich auf dieser Seite) als Anlage zum Antrag inhaltlich zu beschreiben.

Nutzen Sie gerne schon vor Antragstellung die Möglichkeit einer Beratung.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stellen Sie jetzt den Antrag! 

Der aktuelle Förderaufruf läuft bis zum 13. Oktober 2023.

TRL-Skala für Fördervorhaben

Die geförderten Vorhaben sollen einen Technologie-Reifegrad (TRL) von mindestens 4 und höchstens 8 anstreben.

Andreas Pistner / Hessen Trade & Invest

Ein Förderbeispiel

Berechnungsgrundlage: kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter) - Anteil experimentelle Entwicklung: 45% - Projektdauer: ca. zwei Jahre

Andreas Pistner / Hessen Trade & Invest

Hintergrund

Forschungs- und Entwicklungs­vorhaben (F&E) in Unternehmen können im Rahmen der der Innovationsförderung des Landes Hessen gefördert werden.

Die Vorhaben sollen die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Standorts Hessen stärken und einen Beitrag zur Zielerreichung der Hessischen Innovationsstrategie und des Klimaplans Hessen leisten.

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