Das Hessen Coaching - unsere Unterstützung für Ihre Innovation

Vernetzt. Zukunft. Gestalten.

Unser Ziel ist es, Sie bei der Unternehmensgründung zu unterstützen. Hessische Gründungsvorhaben im Bereich Life Sciences, Chemie, Material- und Umwelttechnologien, sowie Innovationen zur Steigerung der Ressourceneffizienz stehen dabei im besonderen Fokus.

Das heißt konkret: Teilnehmende des Science4Life Venture Cup können sich für ein „Hessen-Coaching“ im Rahmen des Wettbewerbes bewerben. 

Das Angebot ist zeitlich und budgetär befristet. Damit wir Ihnen ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Coaching bieten können, sollten Sie uns zeitnah zu Ihrer Bewerbung beim Science4Life-Wettbewerb für das Hessen Coaching kontaktieren. Bitte beachten Sie die untenstehenden Teilnahmebedingungen!

Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch an unsere Ansprechpartner im Innovationsfeld Life Sciences & Bioökonomie wenden. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Teilnahmebedingungen:

  1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an hessische Gründungsvorhaben.
  2. Voraussetzung für eine Nutzung des Hessen-Coachings ist die Teilnahme an der jeweils vorangegangenen Phase des Science4Life-Venture Cups (d.h. ein Coaching der Konzeptphase ist nur für Teilnehmende der Ideenphase möglich, ein Businessplan-Coaching nur für Teilnehmende der Konzeptphase).
  3. Bedingung für die Inanspruchnahme dieses Angebots ist die Einreichung der Ideen- bzw. Konzeptskizze sowie aller Gutachter-Bewertungen der vorangegangenen Phasen.
  4. Die Auswahl der unterstützten Gründungsvorhaben basiert auf den Bewertungen des Science4Life-Gutachten. 
  5. Die Anträge sind schnellstmöglich nach Erhalt der Science4Life-Gutachten zu stellen, um eine zeitgerechte Unterstützung vor dem Ende der laufenden Wetttbewerbsphase zu gewährleisten. Einreichungsfrist ist jeweils 6 Wochen nach Ende der vorangegangenen Science4Life Venture Cup Phase.
  6. In Ausnahmefällen können auch neue Teilnehmende in einer Phase an dem Programm teilnehmen. Aktive Teilnehmende am Science4Life Venture Cup genießen jedoch Vorrang. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht (invitatio ad offerendum).
  7. Das Angebot ist zeitlich und budgetär befristet. Daher können Anfragen nach Ausschöpfen des Programm-Budgets ohne weitere Begründung abgelehnt werden.