Teilnahmebedingungen:
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an hessische Gründungsvorhaben.
- Voraussetzung für eine Nutzung des Hessen-Coachings ist die Teilnahme an der jeweils vorangegangenen Phase des Science4Life-Venture Cups (d.h. ein Coaching der Konzeptphase ist nur für Teilnehmende der Ideenphase möglich, ein Businessplan-Coaching nur für Teilnehmende der Konzeptphase).
- Bedingung für die Inanspruchnahme dieses Angebots ist die Einreichung der Ideen- bzw. Konzeptskizze sowie aller Gutachter-Bewertungen der vorangegangenen Phasen.
- Die Auswahl der unterstützten Gründungsvorhaben basiert auf den Bewertungen des Science4Life-Gutachten.
- Die Anträge sind schnellstmöglich nach Erhalt der Science4Life-Gutachten zu stellen, um eine zeitgerechte Unterstützung vor dem Ende der laufenden Wetttbewerbsphase zu gewährleisten. Einreichungsfrist ist jeweils 6 Wochen nach Ende der vorangegangenen Science4Life Venture Cup Phase.
- In Ausnahmefällen können auch neue Teilnehmende in einer Phase an dem Programm teilnehmen. Aktive Teilnehmende am Science4Life Venture Cup genießen jedoch Vorrang. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht (invitatio ad offerendum).
- Das Angebot ist zeitlich und budgetär befristet. Daher können Anfragen nach Ausschöpfen des Programm-Budgets ohne weitere Begründung abgelehnt werden.