BAFA Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Sie planen Ihre Energie- und Ressourceneffizienz im Unternehmen zu steigern? Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hilft Ihnen dabei!

Ob kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder größerer Betrieb – im BAFA Modul 4 erhalten Sie Zuschüsse zu Investitionen in förderfähige Anlagen oder innovative Maßnahmen. Es stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  • Basisförderung
  • Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

 

BAFA Modul 4 – Basisförderung

Ersetzen Sie alte Anlagen und sparen Sie dauerhaft Energie.

Die Basisförderung im Modul 4 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die durch Investitionen ihre Energie- und Ressourceneffizienz verbessern möchten. Gefördert werden bestimmte Anlagen, die nachweislich den Energieverbrauch senken und in förderfähige Kategorien fallen.

Wer wird gefördert?

Die Basisförderung im Modul 4 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es gilt die KMU-Definition der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission:

  • Anzahl der Beschäftigten: bis zu 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz: bis zu 50 Millionen Euro
  • Bilanzsumme: bis zu 43 Millionen Euro

 

Was wird gefördert?

Über die Basisförderung können Austauschinvestitionen gefördert werden. Die neuen Anlagen ersetzen im Unternehmen vorhandene Anlagen (=Bestandsanlagen), die weniger energieeffizient sind, und den gleichen Einsatzzweck wie diese erfüllen.

In der Folge des Anlagen- / Komponentenaustauschs müssen mindestens 15 % der jährlich anfalllenden Endenergie eingespart werden. 

Was sind die Förderkonditionen?

Die genaue Förderhöhe richtet sich nach den Investitionsgesamtkosten (IGK) und den spezifischen Förderquoten für KMU.

Förderquote bezogen auf die IGK:

  • Kleine Unternehmen: 15 %
  • Mittlere Unternehmen: 10 %

Das Mindestinvestitionsvolumen pro Maßnahme beträgt 10.000 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 20 Millionen Euro. Dies gilt auch, wenn zusammenhängende Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

 

Die Kosten für die Erstellung des Nachweises über das Endenergie-Einsparpotenzial werden mit der gleichen Quote gefördert wie das Vorhaben, für das eine Förderung beantragt wird/ wurde. Es ist zu beachten, dass diese Kosten nur bis zu folgender Höhe förderfähig sind:

  • Maximal 2% der Kosten für den Anlagenerwerb (einschließlich förderfähiger Nebenkosten)
  • Maximal 5.000 Euro.
  • Erfolgs- oder Leistungsprämien sind nicht zuwendungsfähig.

Die Antragstellung erfolgt über das BAFA und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Die Auszahlung der Fördermittel ist an die Umsetzung und den Nachweis der Maßnahmen gebunden.

Welche Anlagekategorien werden gefördert?

Es werden der Erwerb und die Installation/ Montage von Anlagen gefördert, die zu folgenden Anlagekategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Spritzgießmaschinen
  • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • Handgeführte elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

BAFA Modul 4 – Premiumförderung

Für energiebezogene Optimierung in Ihrem Unternehmen.

Die Premiumförderung im BAFA Modul 4 unterstützt Unternehmen jeder Größe bei besonders ambitionierten Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz. Sie ist weitestgehend technologieoffen, setzt jedoch ein Einsparkonzept mit nachweisbaren Treibhausgaseinsparungen voraus.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen ohne KMU-Status. 

Was wird gefördert?

Die Premiumförderung ist weitestgehend technologieoffen und umfasst:

  • Änderungen an bestehenden Systemen (Bestandsoptimierungen)
  • Austausch von Bestandsanlagen (Austauschinvestitionen)
  • Schaffung neuer Produktionskapazitäten (Erstinvestitionen)
  • Erweiterung vorhandener Produktionskapazitäten (Erweiterungsinvestitionen)

 

Gefördert werden beispielsweise folgende investive Maßnahmen:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme
  • Energie- und/oder ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen
  • Elektrifizierung von Prozessen

 

Das THG-Einsparpotenzial eines Vorhabens muss einer der folgenden beiden Bedingungen entsprechen:

  1. Das jährliche THG-Einsparpotenzial beträgt mindestens 30 %. Und/ oder.
  2. Das THG-Einsparpotenzial erreicht mindestens folgende Werte:
  • Bei großen Unternehmen: THG-Einsparpotenzial ≥ 1.000 t CO2-Äquivalente pro Jahr.
  • Bei mittleren Unternehmen THG-Einsparpotenzial ≥ 300 t CO2-Äquivalente pro Jahr.
  • Bei kleinen Unternehmen: THG-Einsparpotenzial ≥ 100 t CO2-Äquivalente pro Jahr.

 

 

Was sind die Förderkonditionen?

Förderquote der förderfähigen Investitionskosten:

  • Kleine Unternehmen: bis zu 45 %
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 %
  • Unternehmen ohne KMU-Status: bis zu 25 %

Die maximale Fördersumme beträgt 20 Millionen Euro. Dies gilt auch, wenn zusammenhängende Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Die Antragstellung erfolgt über das BAFA und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Für die Erstellung des einzureichenden Einsparkonzeptes ist verpflichtend das vom BAFA bereitgestellte Formular zu verwenden. Die Auszahlung der Fördermittel ist an die Umsetzung und den Nachweis der Maßnahmen gebunden.

Dekarbonisierungsbonus

Für folgende Vorhaben kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten gewährt werden:

  • Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung
  • Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Vorhaben zur Nutzung von Wasserstoff
  • Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolysevorgänge

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