Das Bewerbungsportal für den DIGI-Zuschuss Hessen ist geschlossen.

Das Förderprogramm DIGI-Zuschuss ist mit Ablauf der vergangenen Förderphase im Juni 2026 beendet. Es sind keine weiteren Förderaufrufe vorgesehen.

Bereits im Zufallsauswahlverfahren ausgewählte Unternehmen können weiterhin einen Antrag stellen, hierzu ist unbedingt die jeweilige Frist in der Zusage-E-Mail zu beachten! 

Fördermittel, die in diesem Jahr nicht abgerufen werden können, werden nicht in das Folgejahr übertragen und verfallen. Hier ist die jeweilige Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. 

Hinweis: Unternehmen, die sich noch auf der Warteliste des Zufallsauswahlverfahrens befinden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die offenen Bewerbungen werden zeitnah geschlossen.

Weitere Informationen zum DIGI-Zuschuss und den Zugang zum Kundenportal der WIBank finden Sie im Link unter: https://www.wibank.de/digital-zuschuss

Wie ist Ihr Unternehmen auf die Digitalisierung vorbereitet?
Machen Sie den Check unter: DIGI-Check: Der Digitalisierungs-Check für Unternehmen

Was wird gefördert

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse durch die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik und bei der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Ziel vom DIGI-Zuschuss ist es, Betrieben die Möglichkeit zu bieten, ihren individuellen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens zu realisieren.

Gefördert werden folgende Digitalisierungsmaßnahmen:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbietende.

Eine umfangreiche Übersicht zu förderfähigen Maßnahmen ist im jeweils gültigen „Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen“ zu finden.

Großprojekte mit Kosten von mehr als 50.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Der DIGI-Zuschuss kann jedoch weiterhin auch für kleinere Teilprojekte einer Digitalisierungsstrategie beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Als KMU gelten im DIGI-Zuschuss folgende Unternehmen:

  • weniger als 250 Beschäftigte und bis max. 50 Mio. EUR jährlicher Umsatz oder bis 43 Mio. EUR jährliche Bilanzsumme
  • Bei Verbund- und Partnerunternehmen sind gesonderte Regelungen zu beachten. Diese und die allgemeinen Regelungen zur „KMU-Definition“ sind in einem Informationsblatt der WIBank zusammengestellt.

Wie hoch ist der Zuschuss

Für förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe einen Zuschuss von max. 10.000 Euro erhalten. Gefördert werden Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Sachausgaben.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

1. Bewerbung zur Antragsstellung
Bevor ein Antrag zum DIGI-Zuschuss gestellt werden kann, muss ein Unternehmen sich zunächst für eine Antragstellung bewerben.

Über das Kunden-Portal registrierte Unternehmen (auch Freiberufler gelten bei der Registrierung als Unternehmen) können sich ab sofort, bis zum Bewerbungsstichtag, für eine Antragstellung bewerben. Bitte beachten Sie dabei, dass die Registrierung nicht gleichzeitig eine Bewerbung auslöst. 

Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. 

Alle Bewerbungen, die bis zu den Stichtagen eingegangen sind, können für den jeweiligen Förderaufruf berücksichtigt werden. Jedes erfolgreich registrierte Unternehmen erhält eine E-Mail-Bestätigung. 

2. Zufallsauswahl aus den eingegangenen Bewerbungen
Alle registrierten Bewerbungen werden nach dem Bewerbungsschluss einem Zufallsauswahlverfahren unterzogen. Im Zuge dessen werden diejenigen Bewerbungen ermittelt, die zu einem Antrag aufgefordert werden können.

Alle registrierten Unternehmen werden per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. 

3. Einreichung Förderantrag
Nach dem Auswahlverfahren erhalten die zum Antrag aufgeforderten Unternehmen eine E-Mail mit positivem Auswahlergebnis und eine Erläuterung zur Anmeldung und anschließender Antragstellung im Kundenportal der WIBank.

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Neue Vertriebskanäle dank Digitalisierung: Webseite, Onlineshop und Online-Marketing - Der digitale Auftritt des Odenwälder Bauernexpress erscheint nun im einheitlichen Gewand. Der DIGI-Zuschuss des Landes Hessen unterstützte bei der Optimierung der digitalen Infrastruktur und der Minimierung des Arbeitsaufwandes.

Mit dem DIGI-Zuschuss fit für die Zukunft – Die Landärzte aus Gladenbach

Digitalisierung lohnt sich - Eine Zahnarztpraxis digitalisiert ihr Patientenmanagement und ihre Materialwirtschaft und konnte damit ihre gesamtes Praxismanagement optimieren. Der DIGI-Zuschuss des Landes Hessen unterstützte bei den Digitalisierungsmaßnahmen.

Weitere Zuschussmöglichkeiten für Ihr Unternehmen

Unternehmen, die ihre Digitalisierung voranbringen möchten, finden neben dem DIGI-Zuschuss weitere wertvolle Unterstützungsangebote vom Land Hessen und vom Bund. Dabei stehen Förderprogramme zur Bezuschussung der individuellen Digitalisierungsberatung, der Qualifikation der Mitarbeiter oder der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Verfügung.

DIGI-Beratung – Geförderte Digitalisierungsberatung

Über das RKW Hessen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre individuelle Digitalisierungsberatung bezuschussen lassen. Mögliche Themen können die Entwicklung oder Erweiterung von Geschäftsmodellen, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Produktion sowie IT-Sicherheit sein.

Bezuschusst werden Beratungsprojekte hessischer KMU mit bis zu zehn Tagewerke. Der Zuschuss beträgt max. 600,00 Euro je Tagewerk und in EFRE-Vorranggebieten bis zu 650,00 Euro je Tagewerk. Die maximale Förderung beträgt 6.000,00 Euro bzw. 6.500,00 Euro und max. 50 % des Beratungshonorars.

www.rkw-hessen.de/beratungsfoerderung/digitalisierungsberatung.html

Distr@l - Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Das Förderprogramm des Landes Hessen bietet kleinen und mittleren Unternehmen mit den Förderlinien 2A „Digitale Produktinnovationen“ und 2B „Digitale Prozessinnovationen“ die Möglichkeit, ihre Digitalisierung voranzutreiben. Es können u. a. neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erprobt bzw. geschaffen oder es kann auch die Wertschöpfungskette optimiert werden. Der Zuschuss beträgt 100.000 - 500.000 Euro für die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren, die den aktuellen Stand der Technik signifikant erhöhen.

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